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Juli 06/1999
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Regelung zugunsten von Opfern prüfen

(in) Die Bundesregierung wird prüfen, welche Auswirkungen es für die Entschädigung von Opfern nationalsozialistischen Unrechts haben würde, wenn in Hessen angewandte Richtlinien bzw. in Berlin praktizierte Regelungen auf die Bundesleistungen übertragen würden. Dies sagte sie am 23. Juni im Innenausschuß zu. Aus einem Regierungsbericht zu den Härteregelungen nach dem Kriegsfolgengesetz geht unter anderem hervor, daß die Leistungen für Zwangssterilisierte im vergangenen Jahr erneut angehoben wurden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906057c
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