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Juli 06/1999
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Für ausreichende TV­Berichte bei Paralympics 2000 in Sidney sorgen

(sp) Der Sportausschuß wird eine interfraktionelle Entschließung erarbeiten, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, für eine ausreichende Fernsehberichterstattung von den Paralympics in Sydney im Jahr 2000 zu sorgen. Das beschlossen die Sportpolitiker bei ihrer Sitzung am 23. Juni.

Zuvor hatte das Bundesinnenministerium die Abgeordneten über das informelle Treffen der EU­Sportminister vom 31. Mai bis 2. Juni 1999 in Paderborn unterrichtet. Dabei ging es den Angaben zufolge auch um die TV­Berichterstattung von den Paralympics. Die Regierungsvertreterin erläuterte im Ausschuß, eine EU­weite Umfrage zur Bedeutung und Präsenz des Behindertensports in den Medien habe ergeben, daß die Berichterstattung über den Behindertenleistungssport bei TV­Hörfunk­ und Printmedien "unzureichend" sei.

Die Sportminister hätten deshalb an die Medien der Mitgliedstaaten appelliert, Veranstaltungen des Behindertensports "angemessen" in ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen, und die Sendeanstalten der EU­Mitgliedsstaaten gebeten, die TV­Berichte von den Paralympics Sydney 2000 auszuweiten. Die EU­Kommission solle die Sendeanstalten dabei unterstützen. Der Bundesinnenminister beabsichtige, rechtzeitig vor den Paralympics die deutschen Rundfunk­ und Fernsehanstalten "um eine angemessene Berichterstattung" zu bitten. Die Regierungsvertreterin wies darauf hin, daß das Sydney Paralympic Organizing Committee (SPOC) nach heutigem Stand allerdings nicht in der Lage sei, für die TV­Berichte einen Host Broadcaster zur Verfügung zu stellen. Das bedeute, daß die ausländischen Fernsehanstalten kein oder nur sehr wenig Bildmaterial erhalten können. Dadurch könne die bereits von einigen europäischen Fernsehanstalten geplante Ausweitung der Berichterstattung nicht erfolgen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906059b
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