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Juli 06/1999
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Verkehrsabkommen billigen

(vb) Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu den Luftverkehrsabkommen mit Armenien ( 14/1020), Südafrika ( 14/1023), der Tschechischen Republik ( 14/1025) und Weißrußland ( 14/1026), zu einem Abkommen über den Fluglinienverkehr mit der Mongolei ( 14/1024) sowie zu Ergänzungen der Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ( 14/1021) und Neuseeland ( 14/1022) vorgelegt.

Dadurch soll der internationale Fluglinienverkehr für die deutschen Luftfahrtunternehmen und die des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt werden. Im Falle Neuseelands und der Vereinigten Arabischen Emirate gehe es darum, die Sicherheit des Luftverkehrs zu verbessern, um zum Schutz von Fluggästen reagieren zu können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906070e
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