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Oktober 08/1999
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UNTERRICHTUNG DER BUNDESREGIERUNG

Steigende Tendenz bei Zahl der Geförderten nach Meister­BaföG

(bf) Eine steigende Tendenz bei den Gefördertenzahlen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, dem so genannten Meister­BAföG) verzeichnet die Bundesregierung. Wie sie in einer Unterrichtung ( 14/1137) dazu mitteilt, werden derzeit etwa 60.000 Personen nach dem AFBG gefördert.

Das Gesetz soll zum einen die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung fördern, zum anderen soll über Darlehen an Existenzgründer ein Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland geleistet werden. Nach Regierungsangaben sind zwei Drittel der Geförderten im Handwerk tätig. Dies könne angesichts der an den Meistervorbereitungskursen orientierten Struktur des Gesetzes nicht überraschen.

Der Frauenanteil der nach dem AFBG Geförderten ist laut Regierung mit 16 Prozent gering, liege aber oberhalb des Anteils von Teilnehmerinnen an Meisterprüfungen im Handwerk, der 10 Prozent betrage. Die Förderbedingungen stellten möglicherweise keinen hinreichenden Anreiz zu einer stärkeren Beteiligung von Frauen an beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen dar, resümiert die Regierung.

So werde die derzeitige Ausgestaltung der Förderung möglicherweise der Situation vor allem allein erziehender Frauen, die ihre Fortbildungswünsche mit familiären Verpflichtungen in Einklang bringen müssen, nicht in vollem Maße gerecht. Dies werde auch durch die vergleichsweise geringe Inanspruchnahme des im Gesetz für Alleinerziehende vorgesehenen Kinderbetreuungszuschlags belegt. Auffällig ist laut Unterrichtung auch der mit unter 3 Prozent im Vergleich zu den Erwerbstätigen und der Wohnbevölkerung geringe Anteil der Ausländer an den Geförderten. Dies sei offenkundig auf eine zu restriktive und nicht im Einklang mit der Handwerksordnung stehende Regelung im Gesetz zurückzuführen.

Noch nicht abschließend beurteilen kann die Regierung laut Unterrichtung, inwieweit der Darlehensteilerlass als Anreiz für Existenzgründer die gewünschten Impulse für Unternehmensgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben hat. Hierzu lägen noch keine ausreichenden Erfahrungen vor. Allerdings sei angesichts von rund 20.000 Existenzgründern pro Jahr im Handwerksbereich die Zahl der bislang nach dem AFBG vorliegenden Anträge auf Darlehensteilerlass mit 692 noch erheblich unter dem Anteil, der aufgrund der durch dieses Gesetz geförderten Meisterschüler zu erwarten wäre. Auch die niedrige Zahl von 251 Bewilligungen eines Darlehensteilerlasses im Verhältnis zu den Anträgen zeige, dass die Voraussetzungen des Gesetzes von vielen nicht erfüllt werden könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908062a
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