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Oktober 09/1999
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UMWELT­ETAT BERATEN

Kontroverse um Atom­Endlager "Gorleben" und "Schacht Konrad"

(hh) Für eine Aufstockung der Mittel für die atomaren Endlagerprojekte Gorleben und Schacht Konrad (Niedersachsen) haben sich die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P. eingesetzt.

Deshalb beantragten sie bei den Beratungen des Etats des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Einzelplan 16) am 30. September, den von der Regierung vorgesehenen Ansatz von 90 Millionen DM für Gorleben um 67 Millionen DM (CDU/CSU) beziehungsweise um 96 Millionen DM (F.D.P.) zu erhöhen.

Opposition für mehr Mittel

In dieselbe Richtung zielten zwei Anträge dieser beiden Oppositionsfraktionen für das Projekt Konrad. Hier forderte die F.D.P. die Erhöhung des Regierungsansatzes (48 Millionen DM) um 72 Millionen DM auf insgesamt 120 Millionen DM. Die CDU/CSU setzte sich dafür ein, den Ansatz um 128 Millionen DM auf 176 Millionen DM zu erhöhen. Für die PDS­Fraktion ist das Projekt Konrad "gescheitert", und deshalb beantragte sie, die vorgesehenen Mittel von 48 Millionen DM zu streichen. Alle Anträge der Opposition wurden mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass das Planfeststellungsverfahren beim Projekt Konrad zur Zeit durchgeführt werde. Er werde dieses unabhängige Planfeststellungsverfahren abwarten. Er gehe davon aus, dass dann weitere Prüfungen notwendig seien. Anschließend müsse überlegt werden, ob das Lager geeignet sei oder nicht. Die CDU/CSU entgegnete daraufhin, dass der Minister bisher offensichtlich keine Mittel gefunden habe, Schacht Konrad nicht zu genehmigen.

Erhöhen wollten die Fraktionen von F.D.P. und PDS auch die Investitionen zur Verminderung grenzüberschreitender Umweltbelastungen. Hierfür waren im Regierungsentwurf 12 Millionen DM vorgesehen. Die F.D.P. verlangte 5 Millionen DM mehr und die PDS 8 Millionen DM. Die F.D.P. begründete ihren Antrag damit, dass diese Investitionen besonders wichtig seien für die EU­Osterweiterung, weil Projekte im Bereich der Luftreinhaltung, des Gewässerschutzes und des Klimaschutzes in EU­Beitrittsländern Nordosteuropas gefördert werden sollten. Die Oppositionsfraktionen konnten sich jedoch mit ihren Anträgen nicht durchsetzen. Ebenso ging es der PDS mit ihrem Antrag, die Investitionen zur Verminderung der Umweltbelastung von 40 Millionen DM auf 100 Millionen DM zu erhöhen. Die schwerpunktmäßige Förderung integrierter Umweltschutzmaßnahmen zur Erstanwendung bereits entwickelter Technologien im großtechnischen Maßstab sei eine Aufgabe des Bundes, heißt es in der Begründung.

Umweltcontrolling einführen

Einstimmig hat der gutachterlich beratende Fachausschuss am 29. September die Bundesregierung aufgefordert, in allen Bundesbehörden und Liegenschaften ein Umweltcontrolling einzuführen, um bei allen Aktivitäten die Möglichkeiten für den Schutz der Umwelt und für die Reduzierung der Kosten so weit wie möglich zu nutzen. Diese Entschließung zum Etat des Umweltministeriums war von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden.

CDU/CSU und F.D.P. hielten die Zielsetzung für richtig, waren aber erst bereit, dem Vorschlag der Koalition zu folgen, nachdem diese erklärt hatte, in den Formulierungen zu berücksichtigen, dass schon früher Aktivitäten, insbesondere auch bei den Ländern und Gemeinden, auf den ökologischen und ökonomischen Prüfstand gestellt worden seien. Richtig sei, dass sowohl bei Wirtschaftsunternehmen als auch in Teilen der öffentlichen Verwaltung noch Nachholbedarf bestünde.

Daher schlossen sich diese Fraktionen wie auch die PDS dem Ansinnen der Koalition an, dass geprüft werden sollte, wie ökonomische Anreize im Rahmen der Flexibilisierung der Haushaltsführung zu mehr Umweltschutz führen können. Das Umweltcontrolling könne im Rahmen der Bewilligung sowie der Verteilung von Haushaltsmitteln berücksichtigt werden. Bei geschätzten Umweltkosten der öffentlichen Hand beim Energieverbrauch von rund 6,5 Milliarden DM im Jahr und beim Verbrauch von Wasser von rund 2,7 Milliarden DM könnten beträchtliche Einsparungen erreicht werden., die bei der Heizung bis zu 60 Prozent, bei Strom bis zu zehn Prozent und beim Verbrauch von Wasser bis zu 45 Prozent im Einzelfall ausmachen könnten.

Besseren Umweltschutz

Neben dem notwendigen Umweltcontrolling sollte nach Inkrafttreten der EG­Öko­Audit­Verordnung in allen größeren Organisationseinheiten ein Umweltmanagementsystem eingeführt werden, um zu einer Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes zu gelangen. Im Rahmen des Beschaffungswesens sollten umweltverträglich erzeugte Produkte und Dienstleistungen bevorzugt berücksichtigt werden. Das gelte beispielsweise für Strom aus erneuerbaren Energien. Der Ausschuss war der Meinung, dass ein Handbuch für das Umweltcontrolling wichtige Dienste leisten könne.

Der Ausschuss begrüßte mit den Stimmen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen, dass bei der Kürzung des Stammhaushaltes des Umweltministeriums Mittel für den Neubau des Umweltbundesamtes abgezogen worden sind. Damit werde die Planung der alten Regierung rückgängig gemacht, die den Neubau des Amtes zulasten des Programmhaushaltes finanzieren wollte.

Der Umweltausschuss hielt die Verteilung der Kürzung im Stammhaushalt für sachgerecht. Ausgenommen worden seien die Fördermittel für die Umweltverbände und Naturschutzverbände, die für die ökologische Modernisierung in vielen Lebensbereichen einen wichtigen Beitrag leisten würden. Hinsichtlich der Förderung erneuerbarer Energien sprach sich die Mehrheit im Ausschuss dafür aus, dass bei steigendem Steueraufkommen aus der Ökosteuer die Ansätze entsprechend erhöht werden. Nur dann würde die umweltpolitische Forderung erfüllt, dass ein voller Ausgleich für die Einbeziehung der erneuerbaren Energien in die Strombesteuerung geschaffen werden muss.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909027
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