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Oktober 09/1999
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ANHÖRUNG IM AUSSCHUSS FÜR KULTUR UND MEDIEN

Experten lehnen Kürzung des Bundeszuschusses ab

(hh) Vertreter der bildenden Künste, der Theater und Orchester, des Börsenvereins sowie des Kulturrats und der IG Medien haben am 6. Oktober in einem Expertengespräch vor dem Ausschuss für Kultur und Medien den Plan der Bundesregierung abgelehnt, im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes ( 14/1636) den Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung von bisher 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken.

Auch der zusätzlich für das Jahr 2000 vorgesehene einheitliche Abgabesatz von vier Prozent in der Künstlersozialversicherung wurde abgelehnt. Die Experten erinnerten an die in der Koalitionsvereinbarung in Aussicht gestellte Verbesserung der Künstlersozialversicherung. Die vorgesehene Kürzung des

Bundeszuschusses stelle statt dessen eine bedenkliche Strukturveränderung in dem Finanzaufkommen für die Versicherung dar. Zur Zeit bringen die Künstler 50 Prozent, der Bund 25 Prozent und die Vermarkter 25 Prozent der Beiträge auf, wobei der Bund den Teil übernimmt, den die Selbstvermarkter zahlen

müssten.

Uneinheitlich hatten die Vertreter der Organisationen den Plan der Bundesregierung bewertet, einen einheitlichen Abgabesatz von vier Prozent im nächsten Jahr vorzusehen. Einerseits wurde argumentiert, der gegenwärtige Zustand führe zu Ungerechtigkeiten, andererseits hatten Experten die Notwendigkeit der Differenzierung als Wesensmerkmal der Versicherung hervorgehoben und deren Beibehaltung gefordert. Die Regierung wies darauf hin, dass deren Anteil geringer geworden ist, so dass ein Gutachten zu der Auffassung gekommen sei, den Anteil des Bundeszuschusses auf 15 Prozent zu verringern.

Staatsminister Michael Naumann betonte, der Sparzwang erfasse alle Bereiche. Es sei jedoch erreicht worden, den Bundeszuschuss nicht so drastisch absenken zu müssen.Wenn die Experten allerdings eine generelle Reform der Künstlersozialversicherung forderten, um für die Zukunft zu sichern, was sich im Grundsatz bewährt habe, so müsse diese Argumentation für den Gesetzgebungsweg Konsequenzen haben. Die "goldenen Zeiten" seien vorüber und auch die Künstlersozialversicherung werde nicht ausgenommen werden können.

Die CDU/CSU­Fraktion verwies darauf, vorherige Regierungen hätten Einschnitte in dieses sensible System auch in Kenntnis des Gutachtens nicht vorgenommen. Die in der Haushaltssanierung geplanten Veränderungen müssten "vom Tisch", da es sich um ein "kulturfeindliches Gesetz" handele.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen verteidigten die vorgesehenen Einsparungen, insbesondere weil sie der notwendigen Reform nicht vorgreifen würden. Die F.D.P. wies darauf hin, dass die Anhörung eindeutig ausgefallen sei und die Koalition daher am Zuge sei, Konsequenzen daraus zu ziehen.

Die Mitglieder des Kulturausschusses kamen überein, dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung das Ergebnis der Expertenanhörung mitzuteilen.

Die CDU/CSU­Fraktion regte an, die Auffassung der Experten zur Ablehnung der Kürzungen des Bundeszuschusses wie auch zur Forderung nach einer Reform des Künstlersozialversicherungsrechts durch einen förmlichen Beschluss aufzugreifen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909029a
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