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Oktober 09/1999
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KOMMISSIONSBERICHT ERÖRTERT

Bundestag: Kommunale Abwässer europaweit einheitlich behandeln

(um)Der Bundestag hat am 30. September die Bundesregierung aufgefordert "sich für einen europaweit einheitlichen Vollzug der in den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzten Richtlinien über die Behandlung von kommunalem Abwasser einzusetzen". Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 14/1343) zum Bericht der EU­Kommission über die Durchführung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser und der Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen (Rats.Dok. 5391/99).

Insbesondere soll die Bundesregierung gleiche Wettbewerbsbedingungen im gemeinsamen Markt und insbesondere in Bezug auf die Abwassergebühren sowie die Kosten der Abwasserreinigung erreichen.

Auswirkungen auf Gebühren

Das Parlament begrüßte auf Empfehlung des Ausschusses die Versachlichung der Diskussion über notwendige europaeinheitliche Anforderungen an die Abwasserreinigung und ihre Auswirkungen auf die Abwassergebühren.

Der Bericht der Kommission zeige auch, dass sich ein Einfluss der technischen Standards für Abwasserentsorgungsanlagen auf die Abwassergebühren kaum quantifizieren lasse.

Lediglich 6 bis 7 Prozent der Gesamtkosten seien auf Investitionen in eine weitergehende Abwasserreinigung zurückzuführen, nicht jedoch die drastischen Gebührensteigerungen der Vergangenheit.

Transparente Finanzierung

Der Bundestag stellt daher ausdrücklich fest, "dass eine Absenkung der Reinigungsanforderungen kein adäquates Mittel wäre, die Abwassergebühren künftig zu senken".

Auf Empfehlung des Ausschusses wurde ferner festgestellt, weitere Gebührensteigerungen seien nur dann zu vermeiden, wenn Bund, Länder und Kommunen "rasch zu transparenten Organisations­ und Finanzierungsmodellen für die enormen Sanierungskosten des deutschen Kanalnetzes kommen".

Es wird darauf hingewiesen, rund 22 Prozent des öffentlichen Abwasserkanalnetzes in Deutschland seien schadhaft. Davon bedürften wiederum 20 bis 25 Prozent der festgestellten Schäden einer "dringenden Schadensbehebung". Der gesamte Sanierungsbedarf wird auf rund 160 Milliarden DM geschätzt.

Der Bericht der Kommission informiert über die Verschmutzung durch kommunales Abwasser, die Grundzüge der EG­Richtlinie sowie deren Durchführung und über anhängige Vertragsverletzungsverfahren. Darüber hinaus werden Prüfung und Bewertung der Durchführungsprogramme dargestellt.

Investitionen bis 2005

Zudem liefert die Kommission Prognosen für zu erwartende Investitionen in der Zeit von 1993 bis zum Jahre 2005.

So wird für die Bundesrepublik Deutschland prognostiziert, sie werde in der Zeit von 1993 bis 2000 insgesamt 50,55 Milliarden Ecu für die Kanalisation und für Behandlungsanlagen ausgeben.

Für die Jahre 2001 bis 2005 wird mit 13,62 Milliarden Ecu gerechnet. Die Gesamtsumme für die Bundesrepublik wird sich demzufolge bis zum Jahr 2005 auf 64,17 Milliarden Ecu belaufen.

Gesamtausgaben in der EU

Die Gesamtausgaben innerhalb der EU veranschlagte die Kommission mit 130,26 Milliarden Ecu. Knapp die Hälfte dieser Mittel würde damit in der Bundesrepublik anfallen.

An zweiter Stelle folgt das Vereinigte Königreich mit prognostizierten 12,53 Milliarden Ecu und an dritter Stelle Frankreich mit 12,04 Milliarden Ecu. Spanien wird voraussichtlich 10,87 Milliarden Ecu für Kanalisation und Abwasserbehandlungsanlagen investieren und Österreich 9,8 Milliarden Ecu.

Die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewegen sich im Rahmen von 0,27 Milliarden Ecu (Luxemburg) und 4,1 Milliarden Ecu (Dänemark). All diese Investitionen werden laut Kommissionsbericht getätigt, um die durch die EU­Richtlinie gestellten Anforderungen zu erfüllen.

Insgesamt werden von den zu erwartenden Investitionen 53 Prozent auf die Kanalisationen und 47 Prozent auf die Abwasserbehandlungsanlagen entfallen.

Ausnahme Italien

In ihren Schlussfolgerungen erklärt die Kommission, mit Ausnahme Italiens hätten alle Mitgliedstaaten, wenn auch mit bisweilen erheblicher Verzögerung, die Richtlinie über kommunales Abwasser in nationales Recht umgesetzt und ein Durchführungsprogramm aufgestellt.

Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht vorschriftsmäßiger Umsetzung oder nicht richtliniengerechter Durchführungsprogramme oder wegen Nichtausweisung der empfindlichen Gebiete seien gegen einige Mitgliedstaaten angestrengt worden.

In anderen Fällen überprüfe die Kommission derzeit noch die Vorschriftsmäßigkeit der Umsetzungen und Ausweisungen.

Keine neue Leitlinie

Die Durchführungsprogramme, so die Kommission weiter, seien mit ihren erheblichen finanziellen Konsequenzen 130 Milliarden Ecu für die 14 Mitgliedstaaten) ein Zeichen für das Bestreben der Mitgliedstaaten, die Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser wesentlich zu verbessern, um dadurch die Wasserqualität im Sinne des Gesundheits­ und Umweltschutzes anzuheben.

In Anbetracht dieser Faktoren halte die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie derzeit nicht für notwendig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909046
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