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Oktober 09/1999
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Bezüge für Beamte werden angepasst

(in) Die Dienst­ und Versorgungsbezüge für Beamte, Richter und Soldaten sollen linear um 2,9 Prozent angehoben werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/1088) der dies ab 1. Juni 1999 vorsieht, wird dem Willen der Koalitionsfraktionen zufolge jedoch so abgeändert werden, dass Bezieher höherer Besoldungsgruppen erst ab 1. Januar 2000 berücksichtigt werden.

Der Bundestag folgte mit seinem Beschluss am 7. Oktober einer Empfehlung des Innenausschusses ( 14/1727). Dieser hatte den Regierungsentwurf am 29. September und am 6. Oktober beraten. Die SPD hatte betont, eine verzögerte Anpassung für die höheren Beamten, Richter und Professoren sei zumutbar und zu "verschmerzen".

Die CDU/CSU sah die bisher verzögerte Anpassung der Tarifabschlüsse für Beamte um zwei Monate als eine Belastung für die betreffenden Personenkreise an. Eine weitere Verzögerung für einen Teil der Beamten käme einem Sonderopfer gleich, das sie ablehnen müsse. Auch die F.D.P. erklärte, Beamte dürften nicht benachteiligt werden. Die vom DGB erhobenen Vorwürfe würden geteilt. Die PDS lehnte die verzögerte Anpassung der Leistungen ebenfalls ab. Dabei bemängelte sie die fehlende Angleichung der Bezüge in den neuen Ländern an die Vergütungen in den alten Bundesländern.

Die Bündnisgrünen argumentierten hingegen, angesichts der Notwendigkeit zu sparen sei die unterschiedliche Behandlung der Besoldungsebenen gerechtfertigt.

Der Bundestag verlängerte außerdem die diesjährigen Regelungen für Familien mit drei und mehr Kindern auf das kommende Jahr. Damit soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorläufig Rechnung getragen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909055b
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