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Oktober 09/1999
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Über Lärmschutz informiert

(pt) Mit Lärmschutzmaßnahmen an Straßen hat sich der Petitionsausschuss am 6. Oktober erneut beschäftigt. In einer Anhörung ging es dabei um Schallschutzwände an der A 1.

Die zugrunde liegende Petition einer Bürgerinitiative war schon im April 1998 vom Bundestag dem Bundesministerium für Verkehr "zur Erwägung" überwiesen worden, da das Verkehrsaufkommen seit dem Planfeststellungsverfahren sich fast verdoppelt habe. Das Bundesverkehrsministerium lehnte im Juni 1998 Lärmschutzmaßnahmen jedoch weiterhin ab. Auch nach dem Regierungswechsel bekräftigte der Vertreter des Bundesverkehrsministeriums in der Anhörung diesen Standpunkt. Es gebe keine rechtlichen Voraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen in dem Bereich der A 1. Auch erlaube es die Haushaltssituation nicht, Lärmschutz abweichend von den allgemein gültigen Voraussetzungen zu gewähren. Er wies darauf hin, dass die gültigen Grenzwerte für Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich erst dann erreicht würden, wenn sich der Verkehr nochmals auf rund 140.000 Fahrzeuge am Tag verdoppeln würde.

Die Abgeordneten des Petitionsausschusses wiesen darauf hin, dass die Situation für die Betroffenen nur schwer nachzuvollziehen seien, besonders da die Grenzwerte Lärmschutzmaßnahmen für neue Straßen niedriger sei als die Grenzwerte für Lärmsanierungsmaßnahmen an schon bestehenden Straßen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909056b
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