Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 11/99 Inhaltsverzeichnis >
Dezember 11/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG

Bei Darlehensausfällen an Erstattung sparen

(hh) 54,5 Millionen DM weniger, als noch von der Bundesregierung eingeplant, hat das Parlament beim Haushalt für das Bildungs­ und Forschungsministerium für Zinszuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und für die Erstattung von Darlehensausfällen an die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) eingestellt. Der entsprechende Etatansatz vermindert sich damit von 66,5 Millionen DM auf 12 Millionen DM.

Unverändert blieben im Kapitel für Hoch­schul­, Wissenschaft­ und Ausbildungsförderung die Ansätze für den Aus­ und Neubau von Hochschulen (2 Milliarden DM), für Ausgaben nach dem BAföG (1,2 Milliarden DM) und für das Hochschulsonderprogramm III (313,36 Millionen DM). Die Zuschüsse an Studentenförderungswerke erhöhte das Parlament um 1,3 Millionen DM auf 116,3 Millionen DM.

Ohne Mehrheit blieb die CDU/CSU im Plenum mit einem Änderungsantrag ( 14/2185), den Titel für den Aus­ und Neubau von Hochschulen um 150 Millionen DM zu erhöhen. Auch die F.D.P. konnte sich mit einem Änderungsantrag ( 14/2168) nicht durchsetzen, die Ausgaben für das BAföG um 417 Millionen DM auf 1,62 Milliarden DM heraufzusetzen. Bei den Ausgaben für Berufliche Bildung und Maßnahmen der Weiterbildung erhöhten die Parlamentarier die Ausgaben für das Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn von ursprünglich 58,43 Millionen DM im Regierungsentwurf auf rund 64,85 Millionen DM.

Im Rahmen des Kapitels Allgemeine Forschungsförderung und Bildungsplanung beschloss der Bundestag, den Ausgabenansatz für strukturelle Innovation in Bildung und Forschung um 25 Millionen DM auf nunmehr 160 Millionen DM zu erhöhen. Keinen Erfolg hatte die F.D.P. mit einem Änderungsantrag ( 14/2167), den Ansatz für die Max­Planck­Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften in Berlin um 10,71 Millionen DM auf 865,71 Millionen DM zu erhöhen. Die Mehrheit des Parlaments beließ es - ebenso wie bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Bonn - bei den ursprünglichen Ansätzen. Hingegen beschlossen die Abgeordneten, für die Fraunhofer­Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung in München statt der von der Regierung veranschlagten 477,65 Millionen DM nunmehr 482,33 Millionen DM bereitzustellen.

Einzelplan 30
(in Milliarden DM) 2000 1999
Ausgaben 14,59 14,93
Einnahmen 0,76 0,76
Verpflichtungs­
ermächtigungen
4,87 6,85

Beim Kapitel Informationstechnik, Biotechnologie und sonstige Technologiebereiche beschloss der Bundestag mit Koalitionsmehrheit, den Ausgabeansatz für Forschung und Entwicklung in Biotechnologie um 10 Millionen DM auf nunmehr 205 Millionen DM zu erhöhen. Einvernehmlich wurden auch bei den Ansätzen zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Produktion und für neue Basistechnologie für die Informations­ und Kommunikationstechnik die Verpflichtungsermächtigungen um 50 Millionen DM bzw. 12,1 Millionen DM erhöht.

Im Kapitel Weltraumforschung und ­technik fand ein Änderungsantrag der F.D.P. ( 14/2165), Beitrag und Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation in Paris um 40 Millionen DM auf 1,02 Milliarden DM zu erhöhen, keine Mehrheit. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der PDS beschloss das Parlament außerdem, einen Mittelansatz von 20 Millionen DM und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 30 Millionen DM für die "Deutsche Stiftung Friedensforschung" bereitzustellen. Die Mittel wurden jedoch gleichzeitig qualifiziert gesperrt. Zurückgewiesen wurde in diesem Kontext ein Änderungsantrag der CDU/CSU ( 14/2166), diesen Etatansatz zu streichen. Insgesamt sind 10,14 Milliarden DM für Zuweisungen und Zuschüsse, knapp 4,54 Milliarden DM für Investitionen sowie rund 114,77 Millionen DM für Personalausgaben und 21,91 Millionen DM für Verwaltungszwecke vorgesehen ( 14/1400 - Epl. 30, 14/1918, 14/1922, 14/1923, 14/1924).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911032c
Seitenanfang
Druckversion