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Dezember 11/1999
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Berufsrecht der Anwälte geregelt

(re) Der Bundestag hat am 2. Dezember beschlossen, dass zukünftig sowohl die in den neuen als auch die in den alten Bundesländern zugelassenen Rechtsanwälte vor allen deutschen Amts­ und Landgerichten postulationsfähig sein sollen. Das Parlament billigte auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 14/2213) einen Gesetzentwurf von SPD und B 90/Grüne ( 14/1958).

Die neue Regelung soll am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt in Kraft treten. Einen Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 14/1661) zur gleichen Thematik erklärte das Parlament für erledigt. Keinen Erfolg hatte die F.D.P. mit einem Entschließungsantrag ( 14/2256), auch den zehnprozentigen Gebührenabschlag für die Anwaltschaft in den neuen Ländern aufzuheben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911043c
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