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Dezember 11/1999
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Gerichten Weg nach Luxemburg eröffnen

(re) Alle deutschen Gerichte sollen künftig die Möglichkeit erhalten, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die sich in einem schwebenden Verfahren auf die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der EG bezieht. Die Bundesregierung legte zur Umsetzung eines im November 1996 unterzeichneten Protokolls einen Gesetzentwurf ( 14/2120) vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911044b
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