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März 02/2000
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ANTRÄGE AN DEN FINANZAUSSCHUSS ÜBERWIESEN

Alle Fraktionen wollen die Situation der bäuerlichen Betriebe verbessern

(fi) Die Koalitionsfraktionen wollen durch eine Reihe von Maßnahmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft stärken. In einem Antrag ( 14/2766) fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, sich innerhalb der Europäischen Union für eine Harmonisierung der Steuersätze auf Dieselkraftstoff in der Land­ und Forstwirtschaft einzusetzen. Der Bundestag hat den Antrag zusammen mit weiteren Anträgen der CDU/CSU ( 14/2690), der F.D.P. ( 14/2384) und der PDS ( 14/2795) am 24. Februar zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Bis zur Verabschiedung einer EU­weiten Regelung setzen sich die Abgeordneten für einen Steuersatz von 57 Pfennig ein. Außerdem soll die Regierung biologisch erzeugte Treib­ und Schmierstoffe in umweltsensiblen Bereichen über die bereits veranschlagten 20 Millionen DM hinaus stärker fördern. Die Abgeordneten befürworten die sich aus der "Agenda 2000" ergebende stärkere Markt­ und Wettbewerbsorientierung der Brüsseler Landwirtschaftspolitik und deren neue Schwerpunkte in den Bereichen ländliche Entwicklung und Umwelt zu fördern.

Die nationale Landwirtschaftspolitik müsse den notwendigen Anpassungsprozess unterstützen, heißt es in dem Antrag. Sie habe die Aufgabe, die Wettbewerbsposition der deutschen Land­ und Forstwirtschaft gegenüber den Mitbewerbern zu stärken. Vor allem im Energiebereich gebe es große Diskrepanzen bei den Steuersätzen, da die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung um eine europaweite Anpassung erfolglos geblieben seien.

Die CDU/CSU­Fraktion und die F.D.P.­Fraktion wollen Heizöl als Kraftstoff für die Land­ und Forstwirtschaft zulassen. Die Union geht davon aus, dass die Land­ und Forstwirtschaft durch Beschlüsse der Europäischen Union und der Bundesregierung bis zu 5 Milliarden DM jährlich an Mehrkosten zu tragen hat. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Bauern habe besonders unter der Ökosteuer und dem teilweisen Wegfall der Gasölbeihilfe gelitten. Die deutschen Landwirte müssten bis zu dreimal soviel zahlen wie ihre Kollegen in den anderen EU­Ländern, so die CDU/CSU. Nach Meinung der Fraktion würde die Zulassung von Heizöl zu Kosteneinsparungen führen, da in diesem Fall lediglich ein Steueranteil von zwölf Pfennigen pro Liter zu zahlen wäre.

Die F.D.P. will die im Landwirtschafts­Gasölverwendungsgesetz geregelte Gasölbetriebsbeihilfe ersatzlos streichen. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass im Gegenzug auch die deutschen Landwirte wie ihre Kollegen in Frankreich und den Niederlanden eingefärbtes Heizöl (Agrodiesel) tanken dürfen. Durch die Kürzungen bei der Gasölbetriebsbeihilfe würden die schwierigen Wettbewerbsbedingungen der deutschen Landwirte im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten weiter verschlechtert. Kürzungen bei der Bund­Länder­Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gingen zudem in die falsche Richtung, führten zu weniger Investitionen und behinderten den Ausbau einer unternehmerischen Landwirtschaft. Für den überregulierten Agrarbereich sei der Wegfall eines "überflüssigen Gesetzes" ein "wichtiges und richtiges Signal", so die F.D.P.

Die PDS verlangt von der Bundesregierung, die bereits beschlossene Begrenzung der Gasölbeihilfe auf bis zu 3.000 DM pro Betrieb zurückzunehmen. Die Regelung, dass alle Agrarbetriebe unabhängig von ihrer Größe lediglich 3.000 DM erhalten, bringe vor allem ostdeutsche Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, betont die Fraktion. Die Einführung eines Sondersteuersatzes für Agrardiesel sei erst ab 2001 vorgesehen. Der Höchstbetrag von 3.000 DM jährlich entspreche etwa einer bewirtschafteten Fläche von 100 Hektar, in einigen Gebieten sogar ab 70 Hektar. Auch Veredlungsbetriebe seien davon betroffen. Die Benachteiligung dieser Betriebe, von denen in einigen Regionen bis zu 70 Prozent ohnehin Liquiditätsprobleme hätten, verschlechtere ihre Wettbewerbsbedingungen, heißt es in dem Antrag. Bei einer betrieblichen Durchschnittsgröße der Nachfolgebetriebe der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften von 1.500 Hektar seien Einnahmeverluste von über 70.000 DM zu erwarten, so die PDS.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002020a
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