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März 02/2000
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ANTRAG DER F.D.P.­FRAKTION

Mehr Kompetenzen für das Ministerium

(wi) Die dem Bundeswirtschaftsministerium im Herbst 1998 entzogenen Zuständigkeiten aus der Abteilung I sollen vollständig wieder dorthin zurückverlagert werden. Dies fordert die F.D.P.­Fraktion in einem Antrag "für eine sachgerechte Aufteilung wirtschaftspolitischer Zuständigkeiten" ( 14/2707), den der Bundestag am 17. Februar zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.

Künftig sollte das Wirtschaftsministerium nach Meinung der Fraktion den Jahreswirtschaftsbericht wieder federführend erstellen. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung, gesamtwirtschaftliche Analysen und die Zuständigkeit für den Sachverständigenrat sýllten wieder vollständig beim Wirtschaftsministerium zusammengeführt werden. Ebenso sollten die europapolitischen Kompetenzen des Bundesfinanzministeriums mit Ausnahme der finanzbezogenen Aspekte wieder dem Wirtschaftsministerium zufallen, da es sich fast ausschließlich um außenwirtschaftliche oder beihilferechtliche Zuständigkeiten handele, die in einem Wirtschaftsressort zusammengezogen sein müssten.

Die Abteilung VII "Geld und Kredit" des Bundesfinanzministeriums sollte darüber hinaus in das Bundeswirtschaftsministerium zurückverlagert werden, heißt es in dem Antrag. Dies sei im Interesse einer Arbeitsteilung, die alle Kräfte des Finanzministeriums auf die Steuer­ und Finanzpolitik einerseits konzentriere und die zugleich dem Wirtschaftsministerium die Möglichkeit eröffne, wieder eine konzeptionelle und branchenübergreifende umfassende Wirtschaftspolitik zu betreiben.

Zur Begründung argumentieren die Abgeordneten, das Finanzministerium stehe mit den Herausforderungen in der Steuer­ und Haushaltspolitik vor Aufgaben, die dazu führten, dass andere wirtschaftspolitisch wichtige Vorhaben im Geld­ und Kreditwesen, wie etwa ein neues Finanzmarktförderungsgesetz, an den Rand gedrängt würden. Auch sei es nicht sinnvoll, wenn die europäische Beihilfekontrollpolitik im gleichen Ministerium angesiedelt sei, in dem über die Gewährung von Beihilfen fiskalisch entschieden werde. Gesamtwirtschaftliche Analysen und wirtschaftswissenschaftliche Forschung führten ein Schattendasein. Stattdessen werde die Wirtschaftspolitik durch "mediengerechte Ad­hoc­Entscheidungen" bestimmt, so die F.D.P.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002029c
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