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März 02/2000
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Entschädigung von homosexuellen Opfern gefordert

(re) Bürger, die für einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen in der Bundesrepublik oder in der früheren DDR strafrechtlich verfolgt wurden, sollen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung erhalten. Die Bundesregierung müsse einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, fordert die PDS in einem Antrag ( 14/2620).

Die Entschädigung solle unabhängig von Höhe und Dauer der Strafe gezahlt werden und nicht übertrag­ oder vererbbar sein. Nach dem Willen der Fraktion sind ferner noch im Bundeszentralregister eingetragene Vorstrafen in dieser Hinsicht unverzüglich zu tilgen. Zudem müsse der Bundestag sein Bedauern ausdrücken, dass das Grundrecht der Bürger auf freie sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland so lange verletzt worden sei, fordern die Abgeordneten.

In einem weiteren Antrag ( 14/2619) spricht sich die PDS dafür aus, Opfer nationalsozialistischer Verfolgung von Homosexuellen als Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anzuerkennen. Die Bundesregierung müsse dazu entsprechende Maßnahmen ergreifen. Sollten aus formalen Gründen Leistungen unmittelbar nach diesem Gesetz nicht möglich sein, sei ein unbürokratisches Verfahren zugunsten der Betroffenen vorzusehen.

Stiftung einrichten

Die Fraktion verweist darauf, die Verschärfung des Paragrafen 175 im Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) im Jahre 1935 sei als typisch nationalsozialistisches Unreich anzusehen und deshalb nichtig. Seinerzeit habe es eine vollständige Kriminalisierung von Homosexualität gegeben.

Nach dem Willen der PDS sollen deshalb die Paragrafen 175 und 175a Nr. 4 RStGB in eine Liste als Anlage zum Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufgenommen werden. Ferner sei dafür Sorge zu tragen, den Opfern nationalsozialistischer Homosexuellenverfolgung einen Rentenschadensausgleich für verfolgungsbedingte Fehlzeiten in der Rentenversicherung zukommen zu lassen. Des Weiteren solle es eine von Bund und Ländern finanzierte Stiftung geben, welche sich um die Aufarbeitung der NS­Homosexuellenverfolgung kümmern soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002052b
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