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März 02/2000
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INNENAUSSCHUSS

Gesetzeserleichterungen nicht durch Verwaltungsvorschriften erschweren

(in) Zwei Vertreter des Bundesrates, Staatsminister Behrend (SPD, Nordrhein­Westfalen) und Senator Eckart Werthebach (CDU, Berlin), haben am 16. Februar die Mitglieder des Innenausschusses über unterschiedliche Anwendungsansätze der allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundesländer bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetzveränderung zur Staatsangehörigkeit informiert.

Föderativ bedingt, so die Vertreter des Bundesrates, gebe es dabei unterschiedliche Ansätze und Auslegungen: Während in den SPD­geführten Landesregierungen auf eine regelmäßige Abfrage hinsichtlich verfassungsfeindlicher Äußerungen oder Ziele ausländischer Antragsteller verzichtet werde, erfolge diese in Bayern,Baden­ Württemberg und Berlin routinemäßig.

Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse

Ein weiterer Punkt sei der unterschiedlich aufwendige Nachweis einer ausreichenden Kenntnis der deutschen Sprache, die in Bayern sowohl mündlich wie schriftlich nachgewiesen werden solle, während andere Bundesländer eine belegbare Teilnahme an einem Volkshochschulkurs für ausreichend erachten. Kontroversen gibt es schließlich auch hinsichtlich der Hinnahme der Mehrstaatlichkeit bei der Ermessenseinbürgerung und mögliche Restriktionen bei der Anspruchseinbürgerung, wenn Ehegatten oder Kinder anders behandelt werden können, als der jeweilige Anspruchsteller. Dies gelte zurzeit vor allem für deutschirakische Ehepartner, während bei deutschiranischen Ehepartnern keine Hindernisse mehr für verheiratete Deutsche mit iranischem Ehegatten beständen.

Im Zusammenhang mit dem bayrischen Ansatz äußerte sich Staatsminister Behrend "nicht als Vorsitzender der Innenministerkonferenz", sondern als "Vertreter einer einbürgerungsfreundlichen Interpretation der allgemeinen Verwaltungsvorschriften" und kritisierte dabei eine inoffizielle Verlautbarung der bayrischen Position, wonach es "in der Innenministerkonferenz keine Einigung gebe, wenn nicht das bayrische Modell übernommen" werde. Diese Verlautbarung sei insofern merkwürdig, als es keinen diesbezüglichenôAntrag unter den zahlreichen Anträgen Bayerns und Baden­Württembergs gebe, wohingegen bereits die "kumulierende Wirkung" zahlreicher Einzel.anträge dieser Bundesländer zu einer deutlichen Erschwerung für Antragsteller auf Einbürgerung führe.

Nach wie vor, so Behrend, müsse es das Ziel sein, eine einvernehmliche Regelung zu erreichen, als Vorsitzender der Innenministerkonferenz sei er aber "nicht um jeden Preis" an einer Einigung interessiert.

Vonseiten der SPD­Abgeordneten im Ausschuss wurde betont, es bestehe ein hochrangiges Interesse, dass die Verwaltungsvorschriften zustande kommen, wobei eine mögliche Inanspruchnahme des gesetzgebenden Freiraums einbezogen werden müsse. "Verwaltungsvorschriften mit der Möglichkeit unterschiedlicher Auslegung" seien der SPD "lieber als keine". Vonseiten der CDU wurde im Hinblick auf "die wichtige nationale Aufgabe" der Staatsbürgerschaftsregelung deutlich gemacht, "eine ausreichende Sprachkenntnis sei die wesentliche Voraussetzung, um eine deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten".

Auslegungen von Gesetzen gerichtlich klären lassen

Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen betonten dagegen, die Verwaltungsvorschriften müssten sich daran messen lassen, inwieweit sie den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erleichtern oder erschweren.

Es sei notwendig, das Problem des Willens der Regierung den Betroffenen zu vermitteln. Besonders sei dabei zu berücksichtigen, dass gerade sehr langjährige und ältere Bewerber der so genannten ersten Generation seinerzeit keinerlei Angebot und auch keine Zeit gehabt hätten, um die deutsche Sprache zu erlernen. Angesichts veränderter Verhältnisse seien sie im Gegensatz zu ihren Ehepartnern oder Kindern in dieser Hinsicht nun benachteiligt.

Die Abgeordneten der F.D.P. appellierten ebenfalls daran, "die Ratio des Gesetzes" zur Erleichterung der Einbürgerung mit geeigneten Verwaltungsvorschriften zu erreichen und die formulierten Streitpunkte nicht noch als "kumulative Hürden" zu verstärken.

Es sei der Absicht des Gesetzes nicht dienlich, wenn nachweislich erfüllte Vorgaben durch weitere Sowohl­als­auch­Forderungen behindert würden. Allerdings sah die F.D.P. "kein Drama" darin, uneinheitliche Länderauslegungen eines Bundesgesetzes gerichtlich klären zu lassen. Die Liberalen betonten in diesem Zusammenhang nachdrücklich ihr Zutrauen in höchstrichterliche Entscheidungen, föderative Dissenzen auszuräumen.

Die Abgeordneten der PDS führten das positive Beispiel Holland an und brachten nochmals die erhöhten Einbürgerungsgebühren in Gespräch, wobei sie betonten, die bisherigen 100 DM sollten ausreichen und nicht überschritten werden.

Restriktive Handhabung nicht im Sinne des Gesetzes

Mit Bezug auf die Haltung der unionsgeführten Länder und die Äußerung der Unionsabgeordneten im Ausschuss erklärte die SPD­Fraktion, auch die ermessensrechtliche Einbürgerung unterliege gesetzlicher Regelung. Gleichzeitig relativierten die SPD­Abgeordneten die Forderungen der CDU/CSU nach einem Brief­Antwort­Test für ausländische Antragsteller mit der Anmerkung, es sei fraglich, inwieweit ein deutscher Staatsbürger mit Hauptschulabschluss einem solchen Verfahren gerecht werden könne.

Zum Abschluss der Diskussion bekräftigte die F.D.P. nochmals, es könne nicht Sinn allgemeiner Verwaltungsvorschriften sein, eine im Parlament mit eindeutiger Mehrheit zum Ausdruck gebrachte Erleichterung des Gesetzes zur Staatsangehörigkeit durch eine restriktive Handhabung und Gestaltung allgemeiner Verwaltungsvorschriften zu erschweren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002056
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