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März 02/2000
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ANTWORT

Auslandskulturarbeit professioneller gestalten

(ku) Die Bundesregierung will die Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) neu ordnen und professioneller gestalten.

Das gewachsene Interesse mittelosteuropäischer Nachbarstaaten an deutscher Kultur und Geschichte erfordere Professionalität, so die Regierung ( 14/2435) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/2400). Professionelle Kulturarbeit biete Chancen, veränderte Aufgabenstellungen durch Vernetzung der Einrichtungen in der staatlichen Gemeinschaft, im Wissenschaftsbereich, aber auch durch grenzüberschreitende Kooperation mit mittelosteuropäischen Einrichtungen über die Erlebnisgeneration der Vertriebenen oder Verbandsinteressen hinaus "zukunftsweisend und dauerhaft zu sichern".

Standards einhalten

Wissenschaftsstandards sollen durchgängig eingehalten, die Möglichkeiten neuer Medien genutzt und die Ressourcen von Universitäten, großen Museen und großen Stiftungen im In­ und Ausland eingebracht werden. Der kulturelle Kernbereich soll nicht beeinträchtigt, sondern durch Mittelkonzentration und Vermeidung von Doppelarbeit gestärkt werden. Es gelte, Forschungslücken aufzuarbeiten, die Tätigkeit geförderter Museen in den Bezugsregionen in Ausstattung und Präsentation weiter zu verbessern, um geschichtliches, landeskundliches Wissen und Kulturtraditionen auch außerhalb von Museen zu vermitteln.

Das vorliegende Konzept habe in der Diskussion neben Zustimmung auch unterschiedliche Interessenlagen deutlich werden lassen. Nach bisheriger Praxis werde der nächste Bericht für 1999 und 2000 Ende des Jahres erstellt und dem Bundestag übermittelt. Die Regierung sehe davon ab, Leistung und Effizienz der bisher aufwendig geförderten Einrichtungen und Projekte zu bewerten, und wolle durch Evaluationen den Bestandsinteressen der Einrichtungen entgegenkommen. Es gebe keine Kenntnis, ob kulturelle Förderung bislang als Vehikel für politische Zwecke genutzt worden sei, man setze aber voraus, dass öffentlich geförderte Träger generell keine Absichten verfolgen, die sich gegen völkerrechtliche Verpflichtungen oder außenpolitische Interessen Deutschlands richten.

Die inländische Aufgabenstellung soll auch für deutsche Traditionen der Volks­ und Alltagskultur in den östlichen Nachbarstaaten gelten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002059c
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