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April 03/2000
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ANHÖRUNG IM PETITIONSAUSSCHUSS

"Merkwürdigkeiten" bei Asylverfahren kritisiert

(pt) Die Folgen von Asylrechtsentscheidungen standen am 15. März im Mittelpunkt einer Anhörung im Petitionsausschuss. Dabei ging es um fünf Fälle abgelehnter Asylbewerber aus der Türkei, aus Syrien und aus Armenien. Alle Petitionen hatte der Ausschuss in der Vergangenheit der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" oder "zur Erwägung" überwiesen.

So sollte die Regierung zum Beispiel den Fall eines Petenten türkischer Staatsangehörigkeit und kurdischer Volkszugehörigkeit erneut überprüfen. Seine Familie beantragte 1989 erstmals die Anerkennung als Asylberechtigte; das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) lehnte die Anträge aber "als unbegründet" ab. Auch vor den Gerichten hatte die Familie keinen Erfolg. Ende 1995 stellten die Petenten Asylfolgeanträge, bei denen sie auch darauf verwiesen, sie seien unter anderem im so genannten Kirchenasyl. Wegen der Berichterstattung in den Medien darüber sei nunmehr von einer Verfolgung bei einer Rückkehr in die Türkei auszugehen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesinnenminister, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), betonte, dass hier wie in den anderen Fällen keine Verfahrensfehler zu erkennen seien. Die Familie sei inzwischen in die Niederlande ausgereist und habe dort einen Asylantrag gestellt. Sie gehe davon aus, dass die Niederlande ein Übernahmeersuchen stellen und die Familie dann nach Deutschland zurückkehren werde. Nach ihrer Meinung könne die "Prominenz" der Petenten auch so interpretiert werden, dass bei einer Abschiebung in die Türkei die dortigen Behörden "behutsamer" mit diesem Fall umgehen würden. Sie wies darauf hin, dass das Bundesinnenministerium keine Möglichkeiten habe, die "unabhängigen Entscheider" beim BAFl zu korrigieren.

Dem schloss sich die CDU/CSU-Fraktion an: Alle rechtlichen Möglichkeiten seien ausgeschöpft. Daran könne auch der Petitionsausschuss nichts ändern. Demgegenüber kritisierte die SPD-Fraktion, dass das Bundesinnenministerium immer versuche, die Entscheidungen des BAFl zu stützen. Die "Merkwürdigkeiten" in den einzelnen Verfahren seien ärgerlich. Nach den Erfahrungen des Vertreters der SPD-Fraktion schütze auch Prominenz nicht vor Folterungen in der Türkei. Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen seien die Fälle zwar rechtlich gründlich geprüft worden, aber eindeutig "nicht gerecht". Die Ablehnung als Asylbewerber könne so nicht bestehen bleiben. Auch für die PDS-Fraktion hätte es Möglichkeiten gegeben, anders zu entscheiden. Die Staatssekretärin erklärte abschließend, dass die Frage diskutiert werden müsse, ob die bisherige "Prozedur der Asylverfahren" überhaupt noch sinnvoll sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003068a
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