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April 04/2000
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VERKEHRSPOLITISCHE DEBATTE

Bundestag will Verkehr stärker auf Schiene und Wasserwege verlagern

(vb) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, Verkehrszuwächse auf den Straßen einzudämmen, und die Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorantreiben. Dies beschloss der Bundestag in einer verkehrspolitischen Debatte am 14. April. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ( 14/2429).

Der Ausschuss hatte eine entsprechende Entschließung gegen die Stimmen der CDU/CSU und der F.D.P. bei Enthaltung der PDS angenommen. Anlass war ein Bericht (13/11447) des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB). Darin wurden "Optionen zur Entlastung des Verkehrsnetzes und zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere Verkehrsträger" entwickelt und analysiert.

Die Regierung soll dazu beitragen, die Wettbewerbsnachteile des Verkehrsträgers Schiene abzubauen. Außerdem soll die streckenabhängige Lkw-Maut für den Schwerlastverkehr ab 2002 eingeführt und der Verkehr schrittweise von der Straße auf die Schiene und die Wasserwege verlagert werden. Schließlich soll sie die Ökosteuerreform fortsetzen, indem sie die Kraftstoffpreise durch Erhöhung der Mineralölsteuer schrittweise anhebt.

Güterverkehr im Visier

In den Ausschussberatungen hatte die SPD argumentiert, man müsse die in dem Bericht angesprochenen Themen weiter untersuchen. Durch Straßenbenutzungsgebühren und eine höhere Mineralölsteuer könne insbesondere der Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden. Bisher werde dieser Bereich mit Transportkosten relativ wenig belastet. Die CDU/CSU erklärte sich nicht einverstanden mit der Fortsetzung der Ökosteuerreform und lehnte daher den Entschließungsantrag ab.

Die Bündnisgrünen bezeichneten neben der Erhöhung der Mineralölsteuer die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs als zentralen Punkt. Die Liberalen hatten den Entschließungsantrag als nicht schlüssig bezeichnet, da nicht vorgesehen sei, den öffentlichen Personennahverkehr von der Ökosteuer auszunehmen. Dieser Haltung schloss sich die PDS an.

In gleicher Sitzung nahm der Bundestag einen Entschließungsantrag an, in dem die Regierung aufgefordert wird, sich bei den Beratungen über die Umsetzung eines von der Europäischen Kommission vorgelegten Weißbuchs zu Verkehrsinfrastrukturgebühren in der EU auch auf europäischer Ebene für die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern einzusetzen. Damit folgte das Plenum wiederum einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses ( 14/1545).

In der Brüsseler Vorlage wird festgestellt, dass es innerhalb der EU eine Vielfalt der Systeme zur Finanzierung der Verkehrswegekosten gebe. Dadurch würden Anreize, Umweltkosten zu minimieren und die Infrastrukturpolitik effektiver zu gestalten, in ihrer Wirkung beschnitten. Die Gebührensys-teme müssten so harmonisiert werden, dass sie sich auf das Verursacherprinzip stützen und zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur beitragen würde.

In der Entschließung des Bundestages heißt es, das Ziel der Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs müsse weiter auf der politischen Agenda der EU bleiben. Damit ist gemeint, dass unter anderem die durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung entstandenen Kosten in die Gesamtkostenrechnung aufgenommen werden. Ein wichtiger Beitrag für ein neues gemeinschaftliches Kostensystem nach dem Verursacherprinzip sei die Durchsetzung der EU-weiten Steuer auf Kerosin.

Union gegen Weißbuch

Im Verkehrsausschuss hatte die CDU/CSU ebenfalls eine Entschließung vorgelegt, die das Weißbuch kritisiert, weil es nicht die insbesondere für Deutschland wichtigen Fragen der EU-Erweiterung berücksichtige. Die Kommissionsvorlage müsse überarbeitet werden. Die SPD lehnt die Initiative der Union ab, weil das zukunftsweisende Element der Internalisierung der externen Kosten fehle. Die Bündnisgrünen argumentierten, es müsse möglich bleiben, dass einzelne Mitgliedstaaten höhere Infrastrukturkosten erheben. Die F.D.P. lehnte die Überlegungen des Weißbuchs grundsätzlich ab, weil es den falschen Ansatz bilde. Die PDS äußerte sich positiv zu der Brüsseler Konzeption, sprach sich aber gegen die Passagen des Entschließungsantrags zur Bahnprivatisierung aus.

Oppositionsanträge abgelehnt

Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU ( 14/2360, Beschlussempfehlung14/3199), in dem die Union die Regierung zu mehr Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur auffordern und die Mineralölsteuer in festen Anteilen zweckbinden wollte. Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Ausschusssitzung die geforderte Bindung der Einnahmen aus der Mineralölsteuer abgelehnt. Die Steuer werde bereits zu einem erheblichen Teil für den Straßenbau verwendet. Auch die F.D.P. lehnte eine solche Zweckbindung ab. In den Augen der PDS ist die entscheidende Frage, ob man Vorrang für die Schiene und eine ökologische Verkehrsstruktur wolle.

Ebenfalls keine Mehrheit fand der Antrag "Straßenbau statt Autostau" der F.D.P. ( 14/2582, Beschlussempfehlung14/3198). Die Liberalen waren für eine schrittweise Umstellung der Verkehrswegefinanzierung von einer Steuer- in eine Nutzerfinanzierung und die Verwendung der aus der zeitbezogenen Lkw-Gebühr ab 2001 entstehenden Mehreinnahmen für das Antistauprogramm eingetreten.

Nach Meinung der SPD sollten die Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut zumindest teilweise für die Haushaltskonsolidierung herangezogen werden. Außerdem sei eine reine Nutzerfinanzierung nicht ohne eine Pkw-Gebühr möglich. Die Bündnisgrünen hatten kritisiert, dass in dem Antrag nicht die Stärkung der Schienen und Wasserwege vorgesehen sei. Die Union hatte sich positiv über die grundsätzliche Richtung des Antrags geäußert. Es werde aber zu wenig deutlich, wie die vorgesehene private Finanzierung funktionieren solle. Die PDS hatte die Initiative aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Nirgendwo in dicht besiedelten Gebieten sei es gelungen, durch mehr Autobahnbau die Staus zu verhindern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004038
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