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Mai 05/2000
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VERORDNUNG

Abfälle von PCB und PTB gesondert entsorgen

(um) Schwer abbaubare, chlorierte aromatische Verbindungen, die aufgrund ihrer günstigen Elektroisolier- und Kühleigenschaften hauptsächlich als Transformatoröle und Hydraulikflüssigkeiten im Bergbau eingesetzt werden, sollen nicht mehr verwendet und künftig gesondert entsorgt werden. Einer entsprechenden Verordnung ( 14/3286) "über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle (PCB), polychlorierter Terphenyle (PCT) sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften" stimmte der Umweltausschuss gegen die Stimmen der PDS am 17. Mai zu. Die Verordnung wird dem Bundestag erneut vorgelegt, nachdem der Bundesrat seine Änderungsvorschläge unterbreitet hat.

Verbot begründet

Das unverzügliche Verwendungsverbot und die gesonderte Beseitigung der Stoffe werden damit begründet, dass sich die Stoffe aufgrund ihrer hohen Beständigkeit und Fettlöslichkeit in der Nahrungskette anreicherten und zu Gesundheits- und Umweltschäden führen könnten. So sollen die in den menschlichen Organismus gelangten polychlorierten Biphenyle etwa Leberschäden, Hautkrankheiten und Schädigungen des Fötus im Mutterleib verursachen können. Die Herstellung von PCB und PCT sei deshalb in Deutschland seit 1983 verboten.

Die Frist für die Beseitigung von PCB und PCT-Abfall und der PCB-haltigen Geräte dauert bis Ende 2010 an. Die Verordnung solle nun den Weg dafür ebnen. Den Angaben zufolge haben sich Deutschland und andere europäische Länder in einer Protokoll- erklärung zu der EG-Richtlinie verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar 2000 PCB und gebrauchte PCB zu beseitigen ebenso wie Erzeugnisse, die PCB enthalten. Seit 31. Dezember 1999 dürfen die Chemikalien nicht mehr verwendet werden.

Die EG-Richtlinie verlange für bestimmte Erzeugnisse, insbesondere für Transformatoren, darin enthaltenes PCB zu beseitigen und von den Metallteilen getrennt zu entsorgen. Die Metallteile seien dann als "Normalabfall" zu verwerten. Die PCB müssten in spezifischen Anlagen entsorgt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005032a
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