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Mai 05/2000
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FACHAUSSCHUSS NAHM STELLUNG ZU KOMMISSIONSBERICHT

"Betrügereien in der EU geschehen zum Nachteil des Steuerzahlers"

(eu) Besorgt darüber, dass im Haushaltsjahr 1998 Betrügereien und andere Unregelmäßigkeiten mit einem Gesamtvolumen von umgerechnet fast 2 Milliarden DM in der Europäischen Union aufgedeckt worden sind, hat sich am 17. Mai der Europaausschuss gezeigt. In einer einmütig gebilligten Stellungnahme zu einem Bericht der Europäischen Kommission (Rats-Dok.-Nr. 14281/99) betonte das Gremium, ein Missbrauch von Finanzmitteln bedeute immer Nachteile für den europäischen Steuerzahler.

Deshalb seien ein verantwortungsvoller Umgang mit den Geldern sowie die rückhaltlose Aufklärung von Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten entscheidend für das Vertrauen der Bürger in Europa und seine Institutionen.

Der Ausschuss sprach sich ferner dafür aus, künftig im Betrugsbekämpfungsbericht deutlich zu machen, ob die Ursache für die unterschiedliche Anzahl gemeldeter Fälle in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit Unterschieden bei der Häufigkeit des Vorkommens, mit der Art und Weise der Kontrollen oder mit mangelndem Engagement bei der Aufklärung dieser Fälle in den betreffenden Staaten zusammenhängt. Darüber hinaus es zu begrüßen, wenn in Zukunft nicht nur die Schadensbeträge, sondern daneben auch der Umfang des Schadensausgleichs zahlenmäßig ausgewiesen würde.

Die Europapolitiker bezeichneten zudem das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF, siehe "Aktuellen Begriff") als "einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen" in der EU. OLAF und die ihm zustehenden Befugnisse seien aber noch nicht ausreichend. Das Amt sei deshalb zu einer völlig unabhängigen europäischen Institution weiterzuentwickeln. Erforderlich sei ferner mehr Personal.

Rechtsschutz ausbauen

Zudem hielt der Ausschuss einen weiteren Ausbau des Rechtsschutzes gegen Untersuchungen des Amtes für erforderlich. In diesem Zusammenhang erhobene Vorwürfe, gegen die Tätigkeit von OLAF bestehe keinerlei Rechtsschutz, seien aber mit Blick auf die Klagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof in dieser Form unbegründet, so die Abgeordneten. Sie bedauerten auch, dass die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Investitionsbank (EIB) sich weiterhin weigerten, etwaige interne Untersuchungen von OLAF bei sich zuzulassen.

Als einen "politisch falschen Schritt" hatte eine Woche zuvor die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments (EP), Diemut Theato, die Entscheidung von 71 EP-Abgeordneten bezeichnet, gegen Befugnisse von OLAF im Parlament zu klagen. Die SPD erklärte dazu bei einem öffentlichen Fachgespräch, es sei zu fragen, ob sich die klagenden Abgeordneten mit Blick auf ihre Akzeptanz beim Wähler nicht mehr geschadet als genützt hätten.

Das so genannte Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg hatte dazu entschieden, OLAF-Beamte dürften vorerst die Abgeordnetenbüros nicht ohne Genehmigung der Betroffenen betreten. Zudem seien die Parlamentarier über Untersuchungen der Betrugsbehörde schnellstmöglich zu unterrichten. Auch eine vom Europaparlament beschlossene Pflicht für seine Mitglieder, mit OLAF zu kooperieren, setzte das Gericht fürs Erste aus.

Die CDU/CSU nutzte das Fachgespräch zu der Feststellung, angesichts eines etwa 170 Milliarden DM umfassenden Jahreshaushalts der Europäischen Union sei es unverantwortlich, dass es so viele Unkorrektheiten gebe. Für etwa fünf Prozent der Mittel, also rund 8,5 Milliarden DM, gebe es nicht einmal Belege. Jeder nationale Minister, so die Union weiter, müsste angesichts solcher Zustände zurücktreten.

Nicht nachvollziehbar sei es deshalb, dass die zuständige Haushaltskommissarin Michaele Schreyer bislang nichts getan habe, um diesen "Dschungel" zu lichten. Daniela Bankier aus Schreyers Brüsseler Kabinett widersprach dieser Auffassung. Auch die Kommissarin sei mit der Haushaltsführung nicht zufrieden und habe deshalb vor kurzem einen Aktionsplan vorgelegt, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Der Direktor von OLAF, Franz-Hermann Brüner, erklärte, es sei ein "schwieriges Unterfangen", die ehemalige Betrugsbekämpfungseinheit innerhalb der Europäischen Kommission (Uclaf) in ein unabhängiges Amt umzuwandeln. Da sein Amt bis Ende kommenden Jahres auf 300 Personen anwachsen solle, müsste eine Vielzahl neuer Mitarbeiter rekrutiert werden. Dabei kämen weniger Kommissionsbeamte als Bewerber aus den Mitgliedstaaten in Frage.

Harald Noack, Mitglied des OLAF-Überwachungsausschusses, kritisierte bei dem Hearing, die Weigerung von EZB und EIB, sich den Vorschriften zu OLAF zu unterwerfen, sei "nicht nachvollziehbar". Eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof sei deshalb unausweichlich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005049a
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