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Mai 05/2000
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ANTRAG ÜBERWIESEN

Neue Vereinbarungen der Zusammenarbeit von EU und AKP konsequent umsetzen

(ez) Die Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Europäischen Union (EU) und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) soll verstärkt und konsequent fortgeführt werden. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit Hinweis auf die Unterzeichnung des Nachfolgeabkommens von Lomé, die am 8. Juni 2000 erfolgen soll. Der Antrag wurde am 19. Mai an den Ausschuss überwiesen.

Im Februar 2000 war das so genannte "Lomé-IV"-Abkommen ausgelaufen. Es wird weitgehend durch Übergangsregelungen bis zur Unterzeichnung des neuen Abkommens zwischen EU und AKP fortgeführt.

Mit dem Beschluss des Bundestages soll die politische Dimension des neuen Abkommens entscheidend gestärkt werden. Danach ist eine verantwortungsvolle Regierungsführung der Partnerstaaten als fundamentaler Bestandteil der künftigen Zusammenarbeit verankert und der Handel zwischen den Unterzeichnerstaaten so geregelt, dass dem System der Welthandelsorganisation wie auch den Interessen der Entwicklungsländer Rechnung getragen wird. Mit der getroffenen Neuregelung der Finanzierungsinstrumente wird, so die Regierungskoalition, eine angemessene finanzielle Förderung gewährleistet und durch eine entsprechende Planungssicherheit von 20 Jahren konsolidiert.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Einhaltung der Bestandteile des Abkommens konsequent umzusetzen. Dies gelte vor allem für die Beachtung der Menschenrechte, für die Einhaltung demokratischer Grundsätze, für Rechtsstaatlichkeit und für eine verantwortungsvolle Regierungsführung. Gleichzeitig sollen die Eigenanstrengungen und die Reformbereitschaft der AKP-Staaten im Rahmen der neuen vertraglichen Regelungen zur Zusammenarbeit wirksam unterstützt werden.

Armutsbekämpfung soll als zentrales Ziel des neuen Abkommens hinter allen Maßnahmen stehen, um gravierende Unterschiede abzubauen und zu einer ausgewogeneren Einkommensentwicklung beizutragen. Die Aushandlung der regionalen Freihandelsabkommen soll im Interesse der Entwicklungsländer aktiv vorangebracht werden, wobei die Verantwortung der AKP-Staaten im Vordergrund stehe. Hohen Stellenwert habe auch die stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft im Abkommen.

Als deutliches Zeichen für die entschiedene Unterstützung des Abkommens müsse der im Dezember 1999 gefasste Beschluss des Kölner G-7-Gipfels umgesetzt werden, eine Milliarde Euro aus nicht verplanten Mitteln zur Entschuldung der ärmsten Länder zu verwenden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005055b
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