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Mai 05/2000
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1. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS

Kanther übernimmt Verantwortung für Geldtransfer in die Schweiz

(bn) Er habe als damaliger Landesgeschäftsführer und Generalsekretär der CDU Hessen zusammen mit dem Landesschatzmeister Ende 1983 den Transfer der so genannten Wahlkampfrücklage auf Auslandskonten beschlossen, erklärte der frühere Bundesminister Manfred Kanther (CDU) am 12. Mai vor dem Untersuchungsausschuss "Parteispenden". Sie sollte nicht im Rechenschaftsbericht auftauchen. An dem Vorgang seien allein der Landesschatzmeister und er beteiligt gewesen, auch in der Folgezeit. Als Treuhänder habe Horst Weyrauch fungiert.

Manfred Kanther
Manfred Kanther

Wie Kanther betonte, sei das Verbringen von Parteivermögen ins Ausland kein illegaler Vorgang gewesen. Erst durch das Verschweigen der Gelder im Rechenschaftsbericht habe man gegen das Parteiengesetz verstoßen.

Als Grund für den Vermögenstransfer ins Ausland nannte Kanther die damalige Spendenaffäre. Es habe damals die Verantwortung so definiert, die CDU Hessen im Ganzen und ihre Spender und Freunde aus der seinerzeitigen Spendendebatte herauszuhalten.

Harte Affäre

Die Affäre, in ihrer Dimension etwa mit der gegenwärtigen Situation vergleichbar, sei damals hart gewesen, Prominente und weniger Prominente seien durch die Zeitungen, zum Teil durch Gerichtsverfahren gegangen. Die hessische CDU sollte aus der Affäre herausbleiben. Er könne nach seiner Erinnerung ausschließen, dass ein angeblich verschollenes Schlussvermögen einer staatsbürgerlichen Vereinigung identisch sei mit dem von der hessischen CDU in die Schweiz transferierten Vermögen.

Nach Angaben Kanthers wurde der Geldbedarf der Partei durch als Vermächtnisse ausgewiesene Rücktransfers von ausländischen Vermögenskonten teilweise gedeckt. Nach Rückführung des dritten Vermächtnisses 1995 – bis dahin seien 13 Millionen DM zurückgeflossen – habe er das Schweizer Vermögen für erschöpft gehalten. Er habe deshalb auch keinen Anlass gesehen, seinen Nachfolger Roland Koch drei Jahre später über die Vorgänge in Kenntnis zu setzen.

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU), der nach Kanther vor den Untersuchungsausschuss geladen war, bestätigte dies. Er habe erst am 12. Januar dieses Jahres von den Vorgängen erfahren. Nachdem es Berichte über Reisen von Horst Weyrauch in die Schweiz auf Kosten der hessischen CDU gegeben habe, seien allerdings Recherchen in diese Richtung bereits Ende November vergangenen Jahres veranlasst worden.

Am 18. Mai sagte Walter Wallmann vor dem Untersuchungsausschuss aus. Auch er gab an, vom Vermögen der hessischen CDU in der Schweiz nichts gewusst zu haben. Wallmann, der von Dezember 1982 bis Juni 1991 Landesvorsitzender der CDU Hessen war, erklärte, er und der Landesvorstand seien stets von einer knappen Finanzlage ausgegangen. Er habe weder Kenntnis gehabt von Geldern bei der Metallbank in Höhe von 22 Millionen DM noch von deren Transfer ins Ausland, der während seiner Amtszeit als Landesvorsitzender stattgefunden habe. Auch der Treuhandvertrag mit Horst Weyrauch zur Verwaltung der Konten sei ihm nicht bekannt gewesen.

Wallmann räumte ein, sich um die Finanzen allenfalls kursorisch gekümmert zu haben. Er habe volles Vertrauen zu Generalsekretär und Schatzmeister gehabt. Die ihm als Landesvorsitzenden und später als Vorsitzenden des CDU-Kreisverbands Frankfurt bekannt gewordenen Vermächtnisse habe er nie in Zweifel gezogen und keine Nachfragen gestellt. Als ihm die Wahrheit bekannt geworden sei, habe er gedacht, "es zieht mir den Boden unter den Füßen weg".

Keine Nachfragen

Alfred Dregger, der Vorgänger Wallmanns als hessischer CDU-Landesvorsitzender, verneinte ebenfalls jegliche Kenntnis über Auslandskonten. Er habe sich auch nicht dafür interessiert, so Dregger.

Bereits am 11. Mai hatte der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der hessischen Staatskanzlei, Franz-Josef Jung, ausgesagt, zum Sachverhalt des Auslandsvermögens der hessischen CDU sei ihm aus seiner Zeit als Generalsekretär der CDU Hessen unmittelbar nichts bekannt. Sein Kenntnisstand über diese Fragen beginne mit der Information von Manfred Kanther im hessischen CDU-Präsidium am 14. Januar 2000.

Jung war von 1987 bis 1991 Generalsekretär der CDU Hessen in der Nachfolge von Manfred Kanther, gleichzeitig wurde er 1987 zum Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag gewählt. Wie Jung angab, habe ihm Kanther bei Amtsübergabe erklärt, er müsse sich um alles kümmern, nur nicht um die Finanzen. Dies mache Prinz Wittgenstein in hervorragender Weise. Er habe dies zur Kenntnis genommen und sich an die klare Trennung zwischen Schatzmeisterei und Generalsekretär gehalten, so Jung weiter. Jung machte Ausführungen zum praktizierten Verfahren bei der Haushaltsaufstellung. In seiner Amtszeit habe es dabei keine Auseinandersetzungen über Ausgaben, die er zu tätigen hatte, gegeben. Er seinerseits habe nicht nach der Herkunft der Einnahmen oder von Spenden, auch nicht nach der Herkunft eines zu seiner Zeit im Rechenschaftsbericht ausgewiesenen Vermächtnisses gefragt. Eine Erbschaft sei kein Tatbestand außerhalb der Norm gewesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005066
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