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Juli 07/2000
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GROSSE MEHRHEIT FÜR GESETZENTWURF

Struktur des Prüfwesens für Geräte neu ordnen

(as) Anlagen, die nach dem Gerätesicherheitsgesetz überwachungsbedürftig sind, werden künftig nicht mehr von amtlich anerkannten Sachverständigen, sondern von zugelassenen Überwachungsstellen geprüft. Der Bundestag hat am 6. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen ( 14/3491), mit dem die rechtlichen Voraussetzungen für ein organisationsbezogenes Prüfwesen geschaffen werden sollen.

Damit folgte das Plenum einer Beschlussempfehlung ( 14/3798) des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, der sich am 28. Juni mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der PDS für die Initiative ausgesprochen hatte. Die Akkreditierung der Überwachungsstellen werde nach bundeseinheitlichen Kriterien durch die zuständigen Länderbehörden erfolgen. Die Einzelheiten des Akkreditierungsverfahrens würden von den Ländern festgelegt. Zur Begründung heißt es, ein derartiges Prüfwesen entspreche den Richtlinien auf EU-Ebene. Mit dem Gesetz sollen bestehende und zu erwartende Widersprüchlichkeiten zwischen den nationalen und den europäischen Prüfstrukturen vermieden werden, die insbesondere bei den Checks vor Inbetriebnahme offen zu Tage treten würden. Zugleich soll im Hinblick auf die Entstehung eines europäischen Dienstleistungsmarktes langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des nationalen Systems der technischen Überwachung gesichert werden.

Mit dem Gesetz wird außerdem eine EG-Richtlinie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe in nationales Recht umgesetzt.

Die SPD begrüßte im Ausschuss, dass das Organisationswesen für die mitunter gefährlichen Anlagen nun auf ein organisationsbezogenes Sachverständigenwesen umgestellt wird. Auch die Union betonte, für eine schwierige Materie sei eine gute Lösung gefunden worden. Bündnis 90/Die Grünen erinnerten daran, dass man spätestens seit der Katastrophe von Eschede noch stärkere Aufmerksamkeit auf die Sicherheit von Industrieanlagen legen müsse. Für die F.D.P. führt ein mehr an Wettbewerb nicht automatisch zu einem Weniger an Sicherheit. Beispielhaft sei der Markt für KFZ-Prüfungen. Die PDS lehnte das Gesetz ab, da die Sachverstädnigen der technischen Überwachungsdienste sozial schlechter gestellt würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007024a
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