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Juli 07/2000
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BvS-Mitarbeitern ohne neuen Job Hilfe anbieten

(nl) Die Bundesregierung rechnet damit, dass etwa 50 Mitarbeiter der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), einer Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt, zum Jahresende keine Anschlussbeschäftigung finden. Dies teilte sie am 28. Juni im Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder mit, der sich über den Stand der Umsetzung des Konzepts zur Aufgabenerledigung der BvS unterrichten ließ.

Die Kündigungen zum Jahresende seien – mit Ausnahmen – einheitlich Ende Mai ausgesprochen worden. Vorgesehen sei, die Restaufgaben der BvS nach Ablauf dieses Jahres auf andere Stellen zu übertragen. Es werde überlegt, den betroffenen Mitarbeitern eine befristete Tätigkeit in einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft anzubieten, so die Regierung.

Aufgaben werden übertragen

Die Reprivatisierung, die Abwicklung und die Koordination der Finanzvermögen werde auf die Finanzierungsplanungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB) der Kreditanstalt für Wiederaufbau übertragen.

Spätestens zum Jahresende würden sämtliche der BvS verbliebenen Aufgaben geschäftsbesorgend durch die FuB übernommen. Wie es weiter hieß, sei zur Beendigung der BvS ein Gesetz erforderlich. Die Zeit dafür sei noch nicht gekommen, obwohl der Zeitpunkt "eindeutig näher rückt", so die Bundesregierung.

Die Sozialdemokraten stellten mit Genugtuung fest, dass die Aufgaben der BvS zum großen Teil abgeschlossen seien und den gekündigten Mitarbeitern Hilfen gegeben würden, um ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung zu erhöhen.

Die CDU/CSU begrüßte die Bereitschaft der Bundesregierung, die Gekündigten den Mitarbeitern von Tauschbehörden gleichzustellen, so dass sie für ausgeschriebene Stellen vor externen Bewerbern berücksichtigt werden müssten.

Die PDS wollte wissen, ob den 170 gekündigten BvS-Mitarbeitern Abfindungen gezahlt würden. Dazu erklärte die Bundesregierung, die Zahlung von Abfindungen komme nur in Frage, wenn ein Mitarbeiter nicht in eine Anschlussverwendung übernommen werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007067a
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