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Juli 07/2000
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Bestimmte Kriegsflüchtlinge sollen Bleiberecht erhalten

(mr) Durch Kriegsereignisse in Bosnien und Herzegowina traumatisierte Personen, ehemalige Lagerhäftlinge sowie Zeugen des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, sollen vor Ausreiseaufforderungen und der Androhung einer Abschiebung aus der Bundesrepublik sicher sein. Dies beschloss der Bundestag am 6. Juli auf Initiative von 231 Abgeordnete aus den Reihen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P., die einen Antrag ( 14/3729) vorgelegt hatten. Die Bundesregierung soll sich dafür gegenüber den Bundesländern einsetzen.

Von derartigen Ausreiseaufforderungen verschont bleiben sollen nach dem Willen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch Behinderte, Kranke, allein stehende Alte sowie Mütter mit Kleinkindern und unbegleitete Minderjährige. In den Kreis einzubeziehen seien zudem Ehepaare, die verschiedenen Volksgruppen angehören und deshalb jetzt in ihrer früheren Heimat nicht gemeinsam leben könnten. Gleiches habe für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure zu gelten, die sich der Beteiligung an völkerrechtswidrigen Aggressionen und Verbrechen entzogen hätten, sowie für Jugendliche, die in Deutschland aufgewachsen und weit gehend integriert seien.

Zur Begründung hieß es, seit März/April dieses Jahres werde die überwiegende Mehrheit der heute "geduldeten" Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina oder aus dem Kosovo unterschiedslos aufgefordert, Deutschland kurzfristig zu verlassen. In der Praxis werde auf die Zugehörigkeit zu einer bedrohten Minderheit nicht immer Rücksicht genommen. Unberücksichtigt bleibe auch die Frage, ob Opfern schwerer Menschenrechtsverletzungen die Rückkehr an den Ort der Verfolgungen zumutbar sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007075b
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