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Oktober 09/2000
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NICHTÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZUM URHEBERRECHT

Höhe der Vergütung umstritten

(ku) Mit einem Expertenentwurf zum neuen Urheberrecht hatte sich der mitberatende Ausschuss für Kultur und Medien am 27. September in einer nichtöffentlichen Anhörung befasst.

Harald Heker vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Wolfgang Schimmel als Justitiar der IG Medien, Professor Arthur Wandtke von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Professor Arnold Vahrenwald vom Joint Research of European Commission und Regierungsdirektor Volker Schöfisch vom Bundesjustizministerium informierten die Abgeordneten über die Breite der Urheberrechtsproblematik.

Während Heker eine gesetzgeberische Definition angemessener Urheberrechtsvergütung forderte, erklärte Schimmel, bereits der Expertenentwurf sei branchenweit tragfähig, zumal das Gros urheberrechtlicher Leistungen ohnehin vertraglich zwischen Urhebern und Verwertern geregelt werde. Positiv- oder Negativbeispiele für die Vergütung urheberrechtlicher Leistung reichten sogar bei öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von "Vertragsfreiheit bis zum Vertragsdiktat". Wandtke führte aus, bei 80 Prozent tariflich geregelter Arbeitnehmer-Urheberschaft sei die angemessene Vergütung freiberuflicher Urheber leicht zu klären. Nachforderungen gebe es nur, wenn die Gewinnentwicklung eines Produktes weit über die Verhältnismäßigkeit hinausgehe.

Heker kritisierte, das von Schimmel angesprochene "Recht auf Zeit" dürfe nicht allein aus urheberschaftlicher Sicht dargestellt werden. Zu berücksichtigen sei, dass die Verwerter mit pauschalen Vorabzahlungen eine angemessene Vergütung eines Urhebers auch dann bereitstellten, wenn auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus eine Null-Ertragslage festgestellt oder erwartet werde. Wandtke wandte sich gegen die Aussage Hekers, der vorgelegte Expertenentwurf sei ein Schnellschuss. Den Auftrag, das Urheberrecht und Urhebervertragsrecht zu novellieren gebe es seit 1965. Mit dem Expertenentwurf bestehe eine gute Chance, Lösungen auch für die neuen Medien und wesentlich veränderte Vervielfältigungsmöglichkeiten zu erreichen.

Schöfisch verdeutlichte, eine Entscheidung über den Expertenentwurf sei noch nicht gefallen, die Ministerin sei im Gespräch mit verschiedenen Interessengruppen, ein Regierungsentwurf werde frühestens zum Jahresende vorliegen. Da es in der EU kein Urhebervertragsrecht gebe, sei eine Studie vergeben worden, um vorhandene staatliche Regelungen innerhalb der EU zu prüfen. Vahrenwald informierte die Abgeordneten über die Perspektiven des Auslands zum Urheberrecht und regte an, attraktive Lösungen des Auslands für den Entwurf zu übernehmen. Beispiel für die Frage der Angemessenheit sei der Ansatz Frankreichs, die Vergütung proportional zum erreichten Gewinn zu bemessen. Interessant seien auch die extremen Wachstumsraten einer regelrechten "Urheber-Industrie" in den USA.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009031b
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