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Oktober 09/2000
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FREIZEITGRUNDSTÜCKE IN DEN NEUEN LÄNDERN

Bundesregierung weist Kritik an Studie zu Nutzungsentgelten zurück

(re) Als in der Sache unbegründet und in der Form teilweise unannehmbar hat die Bundesregierung die Kritik an einem von ihr vorgelegten Gutachten (Unterrichtung, 14/3612) zu den Wirkungen der Nutzungsentgeltverordnung für Erholungs- und Freizeitgrundstücke in den neuen Ländern bezeichnet. Im Rechtsausschuss erklärte sie am 11. Oktober, das von ihr beauftragte Institut sei seit vielen Jahren renommiert und habe anerkannte methodische Kriterien angewandt.

Die gefundenen Ergebnisse stimmten zudem mit ihren Erfahrungen in den neuen Ländern überein. Insofern könne es keinen Zweifel an der Repräsentativität der Studie geben. Die SPD unterstützte diese Position. Gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen sprach sie sich jedoch gleichzeitig dafür aus, durch "klarstellende Regelungen" Problemen bei der Anwendung der Nutzungsentgeltverordnung in der Praxis abzuhelfen.

Beispielsweise gebe es in Gebieten mit nur wenigen Erholungsgrundstücken Probleme, das so genannte ortsübliche Entgelt zu bestimmen. Es müsse in solchen Fällen verhindert werden, dass der Verpächter durch willkürliche, nicht repräsentative Auswahl der Vergleichsgrundstücke das Nutzungsentgelt missbräuchlich festlege.

Auch müsse im Gesetzestext deutlicher als bisher zum Ausdruck kommen, dass der Verpächter das Entgelt nicht einseitig erhöhen könne, sondern sein Verlangen auf Antrag des Nutzers gerichtlich überprüft werden könne. Der Rechtsausschuss schloss sich gegen die Stimmen der F.D.P. bei Enthaltung der CDU/CSU diesen Forderungen der Koalitionsfraktionen an.

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der PDS ( 14/3121), Nutzungsentgelte für Erholungsgrundstücke sollten bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung für diesen Bereich nicht mehr erhöht werden dürfen. Die Fraktion hat in ihrer Initiative argumentiert, die mittlerweile teilweise verlangten Nutzungsentgelte für "Datschengrundstücke" seien oft nicht mehr angemessen im Sinne der Verordnung. Sie liefen stattdessen zum Teil auf den Versuch hinaus, die Nutzer der Grundstücke mit finanziellen Mitteln zu vertreiben.

CDU/CSU und F.D.P. erklärten dagegen übereinstimmend, das Gutachten zu der Problematik beweise, dass die 1996 von der früheren Bundesregierung initiierte Nutzungsentgeltverordnung der Praxis standhalte. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe es derzeit nicht. Besser sei es stattdessen, die Ergebnisse einer zu dieser Problematik eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe einschließlich einer noch für diesen Herbst geplanten Anhörung von betroffenen Verbänden abzuwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009033a
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