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Oktober 09/2000
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Entlastung für 1998 erteilt

(hh) Entlastung erteilt hat der Deutsche Bundestag am 28. September der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1998 aufgrund eines Antrages des Bundesfinanzministeriums ( 14/737) und auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes ( 14/1667).

Die Entlastung fließt dabei in die Rechnung der Sondervermögen des Bundes ein, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist. Der Entscheidung des Plenums lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ( 14/3869) zugrunde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009036e
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