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Oktober 09/2000
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VORSCHALTGESETZ ZUR RENTENREFORM EINGEBRACHT

Koalition will Renten bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit reformieren

(as) Die bisherigen Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sollen durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/4230) vor, den das Plenum am 12. Oktober an den Arbeits- und Sozialausschuss überwiesen hat. Danach soll die Erwerbsunfähigkeitsrente bei einem Restleistungsvermögen von unter drei Stunden vollständig und bei drei bis sechs Stunden zur Hälfte ausgezahlt werden. Bei einem Restleistungsvermögen von über sechs Stunden soll die Rente entfallen.

Außerdem soll nach dem Willen der Koalition das Arbeitsmarktrisiko zwischen Renten- und Arbeitslosenversicherung sachgerecht verteilt werden, indem die Bundesanstalt für Arbeit Erstattungen an die Rentenversicherung leistet.

Die Berufsunfähigkeitsrente soll für Versicherte wegfallen, die bei In-Kraft-Treten der Reform noch nicht 40 Jahre alt sind. Schließlich ist im Gesetzentwurf vorgesehen, die Altersgrenze bei der Rente für Schwerbehinderte stufenweise auf das 63. Lebensjahr anzuheben. Insgesamt wird der Bund Angaben der Koalition zufolge von 2001 bis 2004 durch die vorgesehenen Reformen um 1,5 Milliarden DM entlastet. Die Erstattungen der Bundesanstalt für Arbeit würden sich auf jährlich 400 Millionen DM ab dem Jahr 2002 belaufen. Außerdem sei für 2010 ein Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,7 Prozent zu erwarten, während er nach geltendem Recht bei 19,4 Prozent liegen würde. Für 2030 seien 21,9 Prozent anstelle von 23,4 Prozent errechnet worden.

Zur Begründung heißt es, in Fachkreisen, Wissenschaft und Politik bestünde weitgehende Einigkeit darüber, dass die Erwerbsunfähigkeitsrenten reformiert werden müssten. Zur Zeit trage die Rentenversicherung nicht nur das Invaliditätsrisiko, sondern auch das Arbeitsmarktrisiko. Das gegliederte System der sozialen Sicherung behalte seine Berechtigung jedoch nur, wenn die Risiken gerecht zugeordnet würden.

Laut Antrag wird auch die Aufteilung in Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten kritisiert. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit habe sich zu einer "Prestigerente" für Versicherte mit besonderer Qualifikation in herausgehobenen Positionen entwickelt. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebiete es aber, dass die Versicherten im Maße ihrer Beitragszahlung gleiche Möglichkeiten haben müssten, Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009046a
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