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Oktober 09/2000
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PARLAMENT DRINGT AUF NACHBESSERUNGEN ZU EU-RICHTLINIENVORSCHLAG

Alle "Weichmacher" in Babyartikeln und Kinderspielzeug verbieten

(um) Für eine Ausdehnung des in einer EU-Richtlinie vorgeschlagenen Verbots der Verwendung von "gewissen" Weichmachern auf alle so genannte Phthalate in sämtlichen Babyartikeln und Spielzeugen für Kinder unter drei Jahren stimmte der Deutsche Bundestag am 28. September. Er folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses ( 14/3710).

Dem Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung von EU-Recht zufolge soll die Verwendung "gewisser" gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Phthalate) in Baby- und Spielzeugartikeln aus Weich-PVC beschränkt werden, um dadurch die Sicherheit bei diesen Artikeln zu erhöhen. Seien diese Artikel dazu bestimmt, von Kindern unter drei Jahren in den Mund genommen zu werden, sollte die Verwendung von sechs näher genannten Phthalaten in Konzentrationen von mehr als 0,1 Prozent verboten werden.

Bei bestimmten Babyartikeln für Kinder unter drei Jahren, die in den Mund genommen werden könnten sowie eindeutig für Kinder unter drei Jahren bestimmten Spielzeugartikeln, die nicht in den Mund genommen werden könnten, sollten Warnhinweise vorgeschrieben werden.

Bei der Beratung des EU-Vorschlags hatte der Umweltausschuss erklärt, es reiche nicht aus, Spielzeug, das von Babies "nicht bestimmungsgemäß" in den Mund genommen werden dürfe, mit einem Warnhinweis zu versehen. Dieser biete keinen ausreichenden Verbraucherschutz.

Deshalb hatte sich der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion einstimmig für ein Verwendungsverbot von allen Weichmachern in jeglichem Kinderspielzeug und Babyartikeln ausgesprochen. Dadurch sollte auch der Regelungsumfang der seit März diesen Jahres aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes geänderten deutschen Bedarfsgegenständeverordnung gewahrt bleiben. Es liege nun im Interesse deutscher Hersteller, dass sich diese Regelungen europaweit durchsetzen. Während die Fraktionen von F.D.P. und PDS den Entschließungsantrag unterstützten, war von Seiten der CDU/CSU ausgeführt worden, dass Kinder zwar vor gesundheitsgefährdenden Stoffen zu schützen seien. Allerdings stellten die Weichmacher eine sehr umfangreiche Stoffgruppe dar, von denen zehn Stoffe "recht gebräuchlich und näher untersucht" seien. Die Fraktion hatte deshalb dafür plädiert, die Entschließung so zu verändern, dass das Verwendungsverbot auf alle gesundheitlich "nicht unbedenklichen" Phthalate in Babyartikeln und Spielzeug ausgedehnt würde. Die Mehrheit der Abgeordneten hatte diesen Vorstoß abgelehnt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009061a
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