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Oktober 09/2000
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F.D.P.-ANTRAG ABGELEHNT

Ausgleich für Landwirte

(um) Eine Fortführung des Ausgleichs bei Land- und Forstwirten für die im Dritten Gesetz zur Änderung des Bundes-naturschutzgesetzes festgelegten Naturschutzauflagen, die über die so genannte gute fachliche Praxis hinausgingen, hat die F.D.P.-Fraktion gefordert. Ihr Antrag (14/1113) stieß am 11. Oktober im Umweltausschuss auf Ablehnung. Nach Ansicht der Liberalen ist für eine kooperative Vorgehensweise in der Naturschutzpolitik auch das "konsequente" Festhalten an der gesetzlichen Regelung zum Schutz des Eigentums im novellierten Bundesnaturschutzgesetz erforderlich.

Des Weiteren setzt sich die Initiative der Fraktion für eine zügige Umsetzung von Ausgleichsregelungen auf Länderebene ein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009062c
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