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Oktober 10/2000
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WOHNUNGSBAU

Unternehmen von Altverbindlichkeiten entlasten

(vb) Die Bundesregierung soll aus den Erlösen der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen 3 Milliarden DM für die Altschuldenentlastung von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern einsetzen. Dies verlangt die PDS-Fraktion in einem Antrag ( 14/4350), den der Bundestag am 27. Oktober zur Beratung an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen überwiesen hat. Zur Begründung heißt es, die Wohnungsleerstände in den neuen Ländern hätten "bedrohliche Ausmaße" angenommen. Das Überangebot von einer Million Wohnungen führe zu ruinösen Tendenzen, gefährde Wohnungsunternehmen in ihrer Existenz, entwerte kommunales, genossenschaftliches und privates Vermögen und behindere eine "lebenswerte Perspektive" für die betroffenen Städte und Gemeinden. Wenn 3 Milliarden DM aus den Versteigerungserlösen zu diesem Zweck bereitgestellt würden, könnten noch höhere Kosten und eine spätere Schuldenaufnahme durch die öffentliche Hand vermieden werden, argumentiert die Fraktion.

Altschulden-Gesetz umsetzen

Die PDS hat einen weiteren Antrag ( 14/4399) gestellt, der vorsieht, Wohnungsunternehmen von Altverbindlichkeiten und daraus resultierenden Zins-Verbindlichkeiten zu entlasten. Anspruchberechtigt sollen Unternehmen sein, deren Leerstand mindestens zehn Prozent der Wohnfläche umfasst. Voraussetzung soll sein, dass ein Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz in Folge dauerhaft nicht vermieteter Wohnungen gefährdet ist. Weiter schreibt die Fraktion, die Bundesregierung solle unverzüglich durch eine Rechtsverordnung die näheren Voraussetzungen für die im Zweiten Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz vorgesehene Entlastung der betroffenen Wohnungsunternehmen bestimmen. Die Regierung soll außerdem auf die betreffenden Kreditinstitute einwirken, einen angemessenen Beitrag zur Sanierung der anspruchsberechtigten Wohnungsunternehmen zu leisten.

Die Parlamentarier haben die Initiative ebenfalls am 27. Oktober an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010034a
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