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Oktober 10/2000
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ANTRAG DER UNION

Medienangebot für Gehörlose und Blinde verbessern

(as) Das Programmangebot für Schwerhörige, Gehörlose, Sehbehinderte und Blinde im Fernsehen und den neuen Medien soll verbessert werden. Dafür tritt die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/4385) ein. Im Einzelnen fordern die Abgeordneten, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten die Anzahl der untertitelten Sendungen weiter erhöhen und für Gehörlose Sendungen mit einem Gebärdendolmetscher anbieten.

Die neuen Medien sollen für die Informationsmöglichkeiten von Gehörlosen stärker genutzt und Softwareunternehmen zur Entwicklung von spezifischen Kommunikationsmitteln angeregt werden. Die privaten Fernsehsender sollen auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Selbstverpflichtung ebenfalls Sendebeiträge für Hörgeschädigte anbieten.

Fernsehen hat wichtige Rolle

Die Fraktion schreibt in dem Antrag, für Schwerhörige und Gehörlose habe das Fernsehen einen positiven allgemein bildenden und sprachfördernden Einfluss. Auch unter dem sozialen Gesichtspunkt einer besseren Integration habe es eminente Bedeutung. Das Fernsehen biete jedoch nur eingeschränkte Informationsmöglichkeiten, da insgesamt nur ein geringes Angebot für Schwerhörige durch per Videotext untertitelte Sendungen und durch direkte Übersetzungen in die Gebärdensprache existiere.

Weiter heißt es, den öffentlichen Rundfunkanstalten obliege im Rahmen ihres gebührenfinanzierten Grundversorgungsauftrags die Verpflichtung, innerhalb des Programmangebots die Belange von Schwerhörigen, Gehörlosen, Sehbehinderten und Blinden angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehöre auch die Berücksichtigung so genannter "Hörfilme." Nach Angaben der Fraktion ist es mithilfe solcher Filme möglich, behinderungsbedingte Barrieren bei der Nutzung audiovisueller Medien zu überwinden. In einem "Audiodeskription" genannten Verfahren werde der zweite Tonkanal eines Films genutzt, um Blinden die zum Verständnis notwendigen Zusatzinformationen zu geben. 1999 seien lediglich 79 Hörfilme angeboten worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010040a
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