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Oktober 10/2000
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ANTRAG ZU FALL POFALLA

Unionsforderung abgelehnt

(bn) Abgelehnt hat der Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der PDS einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion ( 14/4244) mit dem die Bundesregierung aufgefordert werde sollte, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) und Justizminister Jochen Dieckmann (SPD), einzuleiten.

Dessen Ziel solle sein, festzustellen, dass das Land NRW gegen seine verfassungsmäßigen Pflichten gegenüber dem Bund verstoßen habe.

Nach Ansicht der Union besteht dieser Verfassungsverstoß darin, dass die Staatsanwaltschaft Kleve als Behörde des Landes NRW mit Billigung seines Justizministers in Düsseldorf beim Bundestag die Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla für ein Steuerstrafverfahren und die Genehmigung von Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei diesem Parlamentarier erwirkt hat, obwohl die Voraussetzungen für diese Anträge nicht vorgelegen hätten. Die CDU/CSU argumentiert weiter, nach dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Prinzip der Organtreue sei die Bundesregierung gegenüber dem Parlament verpflichtet, im vorliegenden Fall die Verletzung der Bundestreue und des dem Bundestag zustehenden Immunitätsrechts in Karlsruhe zu rügen. Dabei sei davon auszugehen, dass der Verstoß gegen die Bundestreue im Zusammenhang mit der "offenkundigen, schwerwiegenden und zudem noch unmittelbar vor einer Wahl erfolgten rechtswidrigen Verletzung des Immunitätsrechts" von solcher staats- und verfassungspolitischer Bedeutung sei, dass es unabdingbar einer Entscheidung des Verfassungsgerichts hierüber bedürfe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010052b
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