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November 11/2000
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Antrag auf Beitragssenkung blieb erfolglos

(hh) Nicht durchsetzen konnte sich die F.D.P.-Fraktion bei den Beratungen des Etats 2001 des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Einzelplan 11) am 9. November mit ihrem Antrag, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen soll, nach dem der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung um 0,4 bis 0,5 Prozent abgesenkt werden soll. Zustimmung fand dieser Antrag nur bei der CDU/CSU-Fraktion.

Die F.D.P. begründete ihre Initiative damit, dass der Bund originäre Aufgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf die Bundesanstalt für Arbeit verlagere. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in Höhe von 750 Millionen DM würden ebenso den Etat der Bundesanstalt für Arbeit belasten wie die Strukturanpassungsmaßnahmen in Höhe von 1,7 Milliarden DM.

Zusammen mit dem Sonderprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Höhe von 2 Milliarden DM und aufgrund einer guten Konjunktur mit sinkenden Arbeitslosenzahlen bestehe genügend finanzieller Spielraum, um die Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung zu senken.

Genügend Spielraum

Ebenso erfolglos blieben Anträge der Liberalen und der PDS-Fraktion, den Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse von 152 Millionen DM, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, auf 171 Millionen DM (F.D.P.) beziehungsweise auf 190 Millionen DM (PDS) zu erhöhen. Um den Versicherungsschutz für Künstler/Künstlerinnen/Publizistinnen auch weiterhin zu sichern, ist nach Meinung der PDS eine Erhöhung des Bundeszuschusses unabdingbar. Die Bundesregierung solle danach zur alten Höhe von 25 Prozent zurückkehren.

Gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatte auch der Antrag der CDU/CSU-Fraktion keine Mehrheit, für nicht investive Strukturmaßnahmen im kommenden Jahr 1,1 Milliarden DM und für investive Strukturanpassungsmaßnahmen 600 Millionen DM vorzusehen. Ebenso konnte die Fraktion sich nicht durchsetzen mit ihrem Antrag, für Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser 750 Millionen DM bereitzustellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011022b
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