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November 11/2000
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MEHRHEIT FÜR GESETZENTWURF VON SPD UND BÜNDNISGRÜNEN

Abgeordnete stimmten für deutliche Erhöhung der Löhne von Gefangenen

(re) Die Löhne für Pflichtarbeit von Strafgefangenen sollen deutlich erhöht werden. Dafür hat sich am 17. November der Bundestag mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der PDS ausgesprochen. Das Parlament billigte gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 14/3763). Der Rechtsausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung ( 14/4622) vorgelegt. Initiativen der CDU/CSU ( 14/4070) und des Bundesrates ( 14/4452) wies die Mehrheit hingegen zurück.

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne verwiesen zur Begründung ihrer Position darauf, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 bedürfe es bis zum Jahresende einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Neuregelung dieser Materie. Da die Gefangenenentlohnung noch immer auf dem Stand des Jahres 1976 sei, käme der Gesetzgeber an einer deutlichen Erhöhung der Beträge nicht vorbei. Eine endgültige Lösung werde aber vermutlich erst im Vermittlungsausschuss gefunden werden, da das Gesetz zustimmungspflichtig sei.

Berechnungen der Koalition zufolge sollen vollbeschäftigte Gefangene künftig bei monatlich durchschnittlich 20 Arbeitstagen an Stelle von bisher etwa 215 DM pro Monat rund 660 DM erhalten. Auf die Landeskassen kämen damit jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 229 Millionen DM zu.

Union, Liberale und auch die Vertreterin des Bundesrates, Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD), hatten während des Beratungsverfahrens hingegen deutliche Kritik an dem Vorhaben der Koalitionsfraktionen geübt. Die CDU/CSU verwies darauf, das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich zugelassen, neben einer höheren Entlohnung von Gefangenen auch so genannte nicht-monetäre Maßnahmen ins Auge zu fassen. Dem habe man mit dem eigenem Gesetzentwurf Rechnung getragen.

Neben einer maßvollen Erhöhung des Arbeitsentgelts sollten Haftinsassen zusätzliche Urlaubstage oder ein früherer Entlassungszeitpunkt in Aussicht gestellt werden. Die größte Oppositionsfraktion und die Landesministerin warnten übereinstimmend davor, werde der Koalitionsentwurf Gesetz, so werde die "Schere zu groß" zwischen den Gefangenen, die Arbeit hätten, und jenen, die lediglich Taschengeldempfänger seien. Zudem, so die Union, kämen auf die Landeshaushalte erhebliche finanzielle Belastungen zu.

Auch die F.D.P. verwies unter anderem auf die monetäre Situation der Justiz insgesamt. Dies sei mit dafür ausschlaggebend gewesen, sich für den – mit der Initiative der Union im Wesentlichen gleichen – Gesetzentwurf des Bundesrates zu entscheiden. Die F.D.P. warnte außerdem davor, ein "falsches Signal" an die Opfer von Straftaten und deren Angehörige zu senden, würde die Gefangenenentlohnung verdreifacht.

Bündnis 90/Die Grünen wiesen dieses Argument zurück. Es sei "gefährlich", die Situation der Opfer gegen das Arbeitsentgelt für Haftinsassen auszuspielen. Die vorgesehene höhere Entlohnung sei ausdrücklich nicht dazu gedacht, die Barschaft für Einkäufe in der Strafanstalt zu erhöhen, sondern die Insassen in die Lage zu versetzen, Wiedergutmachungs- und Unterhaltspflichten genügen zu können.

Die PDS erklärte, man sehe zwar die auf die Länder zukommende finanzielle Belastung, halte aber eine spürbare Anhebung der Gefangenenentlohnung für erforderlich. Deshalb stimme man für den Gesetzentwurf der Koalition.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011039a
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