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November 11/2000
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ANHÖRUNG IM AUSSCHUSS

Verfassungsrechtliche Bedenken bei Vorgaben für die Deutsche Welle

(ku) Verfassungsrechtliche Bedenken zur den beabsichtigten Vorgaben für die Deutsche Welle (DW) hat die F.D.P. am 8. November gegenüber Staatsminister Michael Naumann (SPD) im Fachausschuss angesprochen.

Monika Griefahn, Dieter Weirich, Michael Naumann und Franz Schoser
Die Ausschussvorsitzende Monika Griefahn (SPD) mit DW-Intendant Dieter Weirich, Staatsminister Michael Naumann (SPD) und DW-Verwaltungsrat Franz Schoser.

Die Liberalen bezogen sich auf ein Papier, wonach die DW künftig "politische Überzeugungsarbeit" leisten solle. Einführend hatten der DW-Intendant, Dieter Weirich, und der Vorsitzende des DW-Verwaltungsrates, Franz Schoser, zu den geplanten Finanzkürzungen bei der Rundfunkanstalt ihre Positionen zu den finanziellen Kürzungen und den erwarteten Verbesserungen dargelegt.

Die CDU/CSU hatte von einem "finanziellen Kahlschlag nach zwei Jahren Naumann" gesprochen und klare Angaben zum bisherigen und zum künftigen Vorgehen gefordert. Bündnis 90/Die Grünen bewertete die "verbale Aufrüstung der Opposition als merkwürdige Form der Interessenvertretung"und die PDS merkte an, mit solchen Attacken habe der Ausschuss offenbar den Boden der bisher gewohnten konstruktiven Diskussionskultur verlassen. Die SPD erklärte, "von der Union dürften nicht die Ursachen der jetzt notwendigen Kürzungen" verschwiegen werden.

Die Regierung betonte die journalistische Unabhängigkeit als Voraussetzung der Auslandsberichterstattung und wies eine Verletzung der Verfassung entschieden zurück. Für die "interpretatorische Gratwanderung" des Gesetzes sei sie nicht verantwortlich. Auch sei fragwürdig, wenn die Opposition ein internes Arbeitspapier für die Kulturreferenten der Länder für ihre Argumentation heranziehe.

Laut Weirich relativiert sich ein angestrebter Synergieeffekt einer Zusammenarbeit zwischen der DW und den öffentlich-rechtlichen Sendern, wenn finanzielle Forderungen an die DW konkret berücksichtigt würden. Auch die Bandbreite der Instrumentalisierung neuer Medien sei im Grunde "längst erprobt". Digitale Kurzwelle, digitales Video, Internet oder Pay-TV habe man allerdings wegen der notwendigen Kürzungen nur begrenzt einsetzen können. Dabei habe es nicht nur mit Pay-TV Erfolge gegeben, die zu einem "Umdenken bei den Öffentlich-Rechtlichen" geführt hätten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011042a
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