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November 11/2000
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Klage im Fall LaGrand unterstützt

(mr) Die Bundesregierung geht derzeit einem Vorwurf der USA nach, sie habe in acht Fällen gegenüber amerikanischen Staatsbürgern gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Dies erklärte sie am 15. November im Menschenrechtsausschuss. Die US-Regierung hatte ihren Vorwurf vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erhoben, der gegenwärtig über eine Klage der Bundesrepublik gegen die USA im Fall LaGrand verhandelt.

Die Bundesregierung wirft Washington unter anderem vor, seinerseits gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen zu haben, weil die deutschen Staatsbürger Karl und Walter LaGrand bei ihrer Festnahme im Jahre 1982 durch amerikanische Stellen nicht über das ihnen zustehende Recht auf konsularische Betreuung belehrt worden seien. Zu kritisieren sei auch, dass die US-Regierung eine von der Bundesregierung erwirkte einstweilige Anordnung des IGH vom 3. März 1999, die Hinrichtung von Walter LaGrand bis zur Entscheidung der Hauptsache aufzuschieben, nicht beachtet habe. Statt dessen sei das Todesurteil am selben Tag vollstreckt worden (Karl LaGrand war bereits am 24. Februar hingerichtet worden).

Die Regierung erläuterte auf Nachfrage der F.D.P. , die amerikanische Position, die Entscheidung dazu sei Sache der Behörden des Staates Arizona gewesen, vermöge nicht zu überzeugen. Washington habe das einschlägige Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen ratifiziert und sei deshalb dafür verantwortlich, innerstaatlich auf dessen Umsetzung hinzuwirken.

Im Ausschuss fand die Position der Bundesregierung fraktionsübergreifend Unterstützung. SPD und Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf weitere ausländische Haftinsassen in den USA, darunter zehn zum Tode verurteilte Europäer, denen das Recht auf konsularische Betreuung verweigert worden sei. Diese Praxis werde zu Recht gerügt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011064b
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