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Dezember 12/2000
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PETITIONSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG

Der Schutz der Patienten soll verbessert werden

(pt) Für eine Verbesserung des Patientenschutzes hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 29. November einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Gesundheit "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

In der Petition, die von 3.900 Personen unterzeichnet und von rund 150 Organisationen unterstützt wurde, wird der Erlass eines umfassenden Patientenschutzgesetzes gefordert. Danach sollen Patienten rechtlich so ausgestattet werden, dass sie ihre Rechte als Patienten in allen Arzt- und Zahnarztpraxen, in allen Krankenhäusern, Heil- und Pflegeeinrichtungen wahrnehmen können. Das Gesetz müsse, so heißt es in der Petition, eine gute medizinische Versorgung nach den gegebenen Erkenntnissen, Qualitäts- und Leistungsstandards für jeden Patienten sicherstellen. Die Menschenwürde, das Selbstbestimmungsrecht, die Freiheitsrechte des Patienten und der Gleichheitsgrundsatz müsse gewährleistet werden.

Oftmals fehle es den Ärzten an der nötigen Achtung vor dem Patienten, wird kritisiert. So komme es immer wieder zu Fällen, in denen der Körper des Patienten zum Objekt für Experimente gemacht werde; ferner werde der Patient leicht zum Objekt von Habgier, Pfusch und Schlamperei. Der Patient stehe dieser Behandlung oftmals hilflos gegenüber, wobei er sich auch in einer schwachen rechtlichen Situation befinde, heißt es in der Eingabe.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses wiesen darauf hin, dass bisher kein Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber gesehen werde. Begründet werde dies damit, dass Patientenrechte und Patientenschutz in den allgemeinen haftungsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt werden. Zudem könnten Patienten Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern anrufen.

Obwohl einige Forderungen der Petition bereits erfüllt worden seien, stellte der Ausschuss heraus, dass die Regelungen zum Patientenschutz unübersichtlich und für den Patienten nicht zu handhaben seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012072a
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