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Januar 01/2001
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PLENARBESCHLUSS

Rinderregistrierung wird an das EU-Recht angepasst

(lw) Auf Empfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ( 14/5142) hat der Bundestag am 25. Januar den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des "Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes" ( 14/4721) beschlossen. Er dient der nationalen Anpassung an das EU-Recht zur Verwendung elektronisch gespeicherter Daten bei der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern. Der Ausschuss hatte den Gesetzentwurf am 24. Januar einstimmig angenommen.

Die Anpassung sei erforderlich, weil die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Verordnung "zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen" aufgehoben wurde und es inzwischen eine neue EU-Verordnung gleichen Titels gebe, wie aus einem Gesetzentwurf der Regierung hervorgeht.

Ein vom Bundesrat gefordertes Datennutzungs- und -verarbeitungsrecht der Tierseuchenkassen lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab. Ein solches Recht sei vom Regelungsbereich des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes nicht erfasst. Nach der EU-Verordnung sei der Zweck, die Herkunft eines Rindes rückverfolgen zu können, entscheidend für eine Nutzung der Daten für die Tierseuchenbekämpfung, Prämienabwicklung und Rindfleischetikettierung. Den Tierseuchenkassen dürfte es dagegen darum gehen, die Größe eines Rinderbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt festzustellen, nicht aber um Angaben zum kompletten "Lebensweg" eines Rindes, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101022a
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