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Januar 01/2001
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ANHÖRUNG DES RECHTSAUSSCHUSSES

Interessenverbände sehen Bedarf für Änderungen an Mietrechtsnovelle

(re) Sowohl der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer als auch der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen haben den Entwurf der Bundesregierung für ein Mietrechtsreformgesetz ( 14/4553) als unzureichend kritisiert. Der Deutsche Mieterbund lehnt die Initiative in der jetzigen Form ab. Dies erklärten die jeweiligen Verbandsvertreter in einer Anhörung des Rechtsausschusses am 24. Januar. Gegenstand dieses Hearings war auch ein Gesetzentwurf der F.D.P. ( 14/3896).

Für den Verband der Haus- und Grundeigentümer sowie den Verband der Wohnungsunternehmen sind die Fristenverlängerungen für Mieter bei rückständigen Mietzahlungen und im Zuge von Modernisierungskosten nicht tragbar. Auch dürfe die Möglichkeit zur Kapitalkostenumlage nicht gestrichen werden, wenn gleichzeitig die Kappungsgrenze von 30 auf 20 Prozent gesenkt werde.

Dagegen kritisierte der Mieterbund, dass in keinem der Entwürfe eine einheitlich dreimonatige Kündigungsfrist vorgesehen sei. Darüber hinaus stelle die Möglichkeit der vereinfachten Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung einen schweren Eingriff in ein bestehendes Mietverhältnis dar.

Laut Dr. Friedrich-Adolf Jahn, Präsident des Haus- und Grundeigentümer-Verbandes, erreicht keiner der beiden Entwürfe eine Rechtsvereinfachung. Außerdem berücksichtige die Regierungsinitiative "die Lage am Wohnungsmarkt nicht hinreichend", so Jahn weiter. Die Einführung des qualifizierten Mietspiegels etwa sei mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Außerdem hebe dieser die Befriedungsfunktion des einfachen Mietspiegels auf.

Finanzielle Veränderungen, etwa anstelle der bezahlten Miete auch eine Bürgschaft stellen zu können, betrachtet der Verband als falsche Maßnahme. Überdies resultierten aus den unterschiedlichen Kündigungsfristen ebenfalls Ungerechtigkeiten. "Die Reform ist der offenkundige politische Versuch, den Mieterbund aus der Ecke der Nein-Sager zu holen", meinte Jahn.

Für den Verband der Wohnungsunternehmen wird der faire Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter durch den

Regierungsentwurf nicht mehr gewährleistet. Erfreulich sei die Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes, mit der eine Mietpreiserhöhung von 20 Prozent über der Vergleichsmiete bei Modernisierungsmaßnahmen möglich ist. Dadurch erziele die Initiative mehr Praxisgerechtigkeit.

Nach Dr. Günter Haber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Wohnungsunternehmen, wird insbesondere durch die eingeführten Regelungen bei Schönheitsreparaturen "eine Flut von Rechtsprechungen ausgelöst".

Der Mieterbund sprach mit Blick auf den Regierungsentwurf von einem Rechtsverlust für den Mieter. Für dessen Vertreter Franz-Georg Rips gilt zwar: "Mietrecht darf kein Konjunkturrecht sein." Es dürfe aber beispielsweise neben den unzureichenden Kündigungsfristen die verschuldensunabhängige fristlose Kündigung im Falle einer schweren Störung des Hausfriedens nicht eingeführt werden, da diese das Zusammenleben zwischen den Mietern erschweren würde.

Daneben bedeute die generelle Beibehaltung von Zeitmietverträgen einen schwerwiegenden Eingriff in den Kündigungsschutz. Kritikwürdig sei auch das Aufweichen des Wirtschaftsstrafgesetzes. Dagegen begrüße der Verband prinzipiell den vorgesehenen qualifizierten Mietspiegel. Ebenfalls bewerte er die von der Regierung vorgesehene Zusammenführung der seiner Meinung nach wichtigsten mietrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch als positiv.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101041a
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