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Februar 02/2001
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GESETZENTWURF

Ausbildungsförderungsreformgesetz findet parlamentarische Zustimmung

(bf) Auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses ( 14/5276) hat der Bundestag am 16. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG – 14/4731) – in der durch den Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Entwurf eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) der F.D.P. ( 14/2253) sowie ein Entschließungsantrag der PDS ( 14/5279) wurden abgelehnt.

Ziel des AföRG ist es nach Angaben der Bundesregierung, die Ausbildungsförderung durch eine grundlegende Reform nachhaltig zu verbessern und ihr dauerhaft eine solide Grundlage zu schaffen. Dies soll im wesentlichen erreicht werden durch die Änderung des Freibetragssystems, die Anhebung der Bedarfssätze um durchschnittlich sechs Prozent sowie eine Steigerung des Förderhöchstsatzes von 1.030 DM auf 1.140 DM.

Einheitliche Förderleistungen in allen Bundesländern

Ferner sieht das AföRG die vollständige Vereinheitlichung aller Förderleistungen in den neuen und alten Bundesländern, eine erhebliche Ausweitung der Auslandsförderung und die Ausweitung der Förderungsmöglichkeiten für Master-Studiengänge vor. Die Gesamtdarlehensbelastung soll auf 20.000 DM begrenzt werden. Beabsichtigt sind ferner eine dauerhafte Regelung einer verlässlichen Hilfe zum Studienabschluss, eine bedarfsgerechtere Förderungsverlängerung bei Studienverzögerungen wegen Kinderpflege und -erziehung, die Vereinfachung und transparentere Gestaltung des BAföG sowie die Zwischenanpassung der Freibeträge und die Umstellung auf Euro. Die durch das Gesetz entstehenden Mehrausgaben betragen nach Regierungsangaben im vollen Jahr der Wirkung 2002 für den Bundeshaushalt 571 Millionen DM, für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit 255 Millionen DM und für die Länder 445,6 Millionen DM. Dem Bericht des Haushaltsausschusses ( 14/5277) zufolge ist der Gesetzentwurf mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Der Gesetzentwurf der F.D.P. für ein umfassend reformiertes BAföG ging von einer Unterscheidung zwischen allgemeiner und individueller Ausbildungsförderung aus und plädierte für ein "Drei-Körbe-Modell". Aus dem "Ersten Korb" sollte eine eltern- und einkommensunabhängige Grundförderung in Form eines Ausbildungsgeldes von monatlich 500 DM gewährt werden, aus dem "Zweiten Korb" eine individuelle Ausbildungshilfe in Form eines Zuschusses bis zu 350 DM und aus dem "Dritten Korb" eine Ausbildungshilfe in Form eines unverzinslichen Darlehens bis zu 750 DM.

Die SPD-Fraktion hob in der Beratung hervor, dass durch das Reformgesetz der Regierung vor allem das Prinzip der Chancengleichheit wieder zur Leitidee des BAföG gemacht werde. Sie begrüßte, dass die Freibeträge und Bedarfssätze erhöht werden, die Anrechnung des Kindergeldes nicht mehr stattfindet und die Gesamtdarlehensbelastung auf maximal 20.000 DM begrenzt wird. Durch die von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss eingebrachten Änderungsanträge habe der Gesetzentwurf noch weiter verbessert werden können, etwa durch die Erhöhung des nachweisabhängigen Wohnzuschlags. Die Fraktion bedauerte, dass für eine gewünschte große Strukturreform mit einer elternunabhängigen Sockelförderung die erforderlichen Mittel nicht verfügbar gewesen seien. Die Änderungsvorschläge der CDU/CSU, die für eine Ausdehnung der Auslandsförderung auf die Schweiz, einen leistungsbezogenen Erlass eines Teils der Darlehensschuld und eine weitergehende Regelung zur Förderung von Waisen eintrat, stießen bei den Sozialdemokraten auf Ablehnung.

Einvernehmliche Lösung angestrebt

Von Seiten der Union wurde darauf hingewiesen, dass die Finanzminister aller Bundesländer und des Bundes nie vorgehabt hätten, ein Sockelmodell zu finanzieren. Insofern sei die Forderung nach einem "Drei-Körbe-Modell" immer unseriös gewesen. Die Fraktion hielt ihre Forderungen aufrecht, die Schweiz in den Kreis der Länder für eine Auslandsförderung einzubeziehen, das Studium in einem EU-Mitgliedsland ohne vorausgehendes zweisemestriges Orientierungsstudium in Deutschland voll zu fördern und aus sozialen Gründen die Waisenförderung zu verbessern. Sie kritisierte die vorgesehene Begrenzung der Darlehensschuld, weil dadurch kein Anreiz zu einem schnelleren Studium gegeben werde. Dennoch wolle sie dem Regierungsentwurf zustimmen, so die CDU/CSU-Fraktion, da sich darin die Eckpunkte ihrer eigenen Vorstellung von einer Weiterentwicklung des BAföG wiederfänden. Im Interesse der Studierenden strebe sie eine einvernehmliche Lösung an.

Grundlegende Strukturreform gefordert

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen müssen einige offene Fragen in Zukunft vielleicht noch einmal aufgegriffen werden. Der Diskussionsprozess zur Verbesserung des BAföG sei nur in Teilbereichen abgeschlossen. So seien sicher für Inländer, die auch einmal ein Jahr im Ausland studieren wollten, fortschrittlichere Lösungen denkbar als die bestehenden. Auch das Thema "Schweiz" könne noch einmal behandelt werden. Die F.D.P. forderte, eine allgemeine Prioritätensetzung für die Bildungspolitik müsse sich auch in den Staatsausgaben wiederfinden. Sie kritisierte, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Sockelmodell nicht verwirklicht werde. Der Koalitionsentwurf sei im Gegensatz zu ihrem eigenen Gesetzentwurf keine echte Reform, sondern lediglich die 21. Novelle des BAföG. Diese Einschätzung wurde auch von der PDS geteilt. Der Entwurf stelle zwar im Ansatz eine begrüßenswerte Tendenzumkehr dar, bleibe jedoch hinter den Erwartungen zurück. In ihrem Entschließungsantrag forderte sie denn auch eine grundlegende Strukturreform der Ausbildungsförderung und wollte die Zustimmung zum AföRG mit der Aufforderung an die Regierung verknüpft wissen, spätestens bis Sommer 2001 einen Gesetzentwurf für eine solche Reform vorzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102021
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