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Februar 02/2001
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Verbrennen von Tiermehl "sicher"

(um) Große Defizite gibt es der Bundesregierung zufolge beim umweltgerechten Ansatz zur Tierkörperbeseitigung im Zusammenhang mit BSE.

Wie sie am 7. Februar im Umweltausschuss darlegte, gibt es derzeit dazu weder im Inland noch im Ausland fundierte Grundlagen. Eine von der Presse propagierte Zuständigkeit der Umweltbehörden nach dem Abfallgesetz komme, so die Regierung auf eine Frage der Union, für die Entsorgung BSE-verseuchter Tiere wegen der möglichen Seuchengefahr für Mensch und Tier nicht in Frage. Sicherheit bei der Entsorgung biete nur die "thermische Lösung".

Einzig die Verbrennung von zuvor aus Tierkörpern hergestelltem Tiermehl könne nach aktuellem Informationsstand als sicher bezeichnet werden. Hierzu stünden genügend Verbrennungsanlagen zur Verfügung, um die Entsorgung von einer Million Tonnen bundesweit zu gewährleisten.

Auf Fragen der Bündnisgrünen und der F.D.P., ob dabei bereits die Zahl der zu vernichtenden Rinder einbezogen sei, erklärte die Regierung, 400.000 Rinder entsprächen der regulären Schlachtrate eines Monats. Nach der Tiermehlherstellung würden damit zusätzlich etwa 200.000 Tonnen an Verbrennungsgut anfallen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102032c
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