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März 03/2001
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Leitstelle für Seesicherheit gefordert

(vb) Die Bundesregierung soll alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine Leitstelle für Seesicherheit gebildet werden kann. In einem Antrag ( 14/5450) schreibt die CDU/CSU-Fraktion weiter, in dieser Leitstelle für Seesicherheit sollten alle Aufgaben zusammengeführt werden, die in dem Aufgabenkatalog des Seeaufgabengesetzes aufgelistet seien. Diese Aufgaben sollten darüber hinaus auf das Küstenmeer ausgedehnt werden. Im Katastrophenfall seien innerhalb der neuen Behörde alle Kompetenzen in einem Handlungszentrum mit einer einheitlichen Führung von Bundes- und Landeskräften zusammenzufassen.

Nach Angaben der Fraktion führt das Nebeneinander von auf vier Bundesministerium verteilten Zuständigkeiten zu einer Verantwortungsteilung, nicht zu einer Führungskonzentration. Die im Katastrophenfall zusätzliche Berücksichtigung der Wasserschutzpolizeiboote der Länder und der auch dort im Regelfall auf mehrere Ministerien verteilten Kompetenzen für Küstenaufgaben erschwere trotz aller Bereitschaft zur Kooperation eine effiziente Führung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103040c
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