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März 03/2001
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BERICHT DER AUSLÄNDERBEAUFTRAGTEN

Beck: Augenmerk stärker auf bereits anwesende Migranten richten

(as) Bei der Diskussion um Zuwanderung in die Bundesrepublik soll die Aufmerksamkeit stärker auf die bereits anwesenden Migranten gerichtet werden. Dies forderte die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marie-Luise Beck (Bündnis 90/Die Grünen), am 7. März in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung.

Doris Barnett (SPD, links), Marie-Luise Beck (Bündnis 90/Die Grünen)

Die Ausschussvorsitzende Doris Barnett (SPD, links) begrüßt die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marie-Luise Beck (Bündnis 90/Die Grünen).

Dabei gehe es um "Einwanderung von innen", erklärte Beck weiter. Es könne nicht sein, dass Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus nur bedingt Zugang zum Arbeitsmarkt hätten. Dies schaffe materielle Probleme und Ressentiments in der Bevölkerung. Entlang dieser Linie werde auch in der Einwanderungskommission diskutiert. In der Sitzung machte die Ausländerbeauftragte eine veränderte Grundhaltung zur Integration aus. So werde Einwanderung nicht mehr als Belastung, sondern als Chance gesehen. Man habe ein Interesse an Einwanderung, nicht zuletzt auf Grund der demografischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Weiter forderte Beck, minderjährige Migranten sollten den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt haben wie ihre deutschen Mitschüler. Das Vorrangprinzip dürfe hier nicht gelten.

Fraktionen für Einwanderung

Die F.D.P. begrüßte den Bericht der Ausländerbeauftragten grundsätzlich. Einwanderung sei erwünscht und insbesondere für die hier lebenden Menschen müsse etwas getan werden. Erforderlich sei eine einheitliche Regelung für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Dabei gelte es, die Arbeitsgenehmigungspflicht vollständig abzuschaffen. Des Weiteren vermisste die Fraktion Hinweise darauf, wie der wachsenden Bedrohung von Ausländern in der Bundesrepublik begegnet werden könne.

Die SPD sprach sich dafür aus, sich an den Bedürfnissen der Leute zu orientieren und nicht in erster Linie den Zugang zum Arbeitsmarkt im Auge zu haben. Es könne nicht darum gehen, billige Arbeitskräfte für Unternehmen zu beschaffen. Die Fraktion machte eine wachsende Gruppe von Personen aus, die nicht willig seien, sich zu integrieren. Es sei gefährlich, wenn hier lebende Ausländer zwei Sprachen lediglich zur Hälfte beherrschten. Es sei Grundvoraussetzung für Integration, zumindest eine Sprache fließend zu sprechen. Im Bereich der Sprachförderung habe die Koalition bereits viel geleistet; weitere Schritte müssten aber folgen. Durch den Doppelpass seien Migranten dazu eingeladen worden, in dieser Gesellschaft mitzumachen. Eine solche Einladung habe die alte Regierung nicht ausgesprochen.

Nach Auffassung der CDU/CSU bietet der Bericht der Ausländerbeauftragten wenig Antworten auf die wirklichen Probleme. Hilflosigkeit und nicht vorhandene Konzepte zeichneten das Bild. Insbesondere für diejenigen, die nicht zur Integration bereit seien, fehle es an Konzepten. Mit Blick auf die Zunahme von fremdenfeindlichen Anschlägen hieß es, im Einzelfall müsse auch mehr Repression ausgeübt werden. Deshalb solle darauf geachtet werden, die Polizeikräfte zu stärken und die Kapazitäten des Verfassungsschutzes zu wahren. Zuwanderung sei nötig, auch wenn sie die demografische Lücke nicht schließen könne. Deutschland werde aber nie ein klassisches Einwanderungsland sein.

Die Bündnisgrünen sahen die Notwendigkeit, die Integration der Betroffenen weiter voranzutreiben. Insbesondere für diejenigen, deren Aufenthalt auf Dauer angelegt sei, sollten weitere Erleichterungen und Entbürokratisierungen vorgenommen werden. Die Fraktion zeichnete das Vorrangprinzip als ein Problem. Es stelle ein Nadelöhr für die faktische Integration dar. Zum Beispiel bei öffentlichen Förderprogrammen solle überlegt werden, ob die Beibehaltung des Vorrangprinzips sinnvoll sei.

In den Augen der PDS war der Bericht Becks ein Zugewinn. Man müsse sich aber fragen, welche Konzepte für die Integration von Kindern sinnvoll seien. Auch müsse darüber nachgedacht werden, ob das Flughafenverfahren nicht abgeschafft werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103044
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