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März 03/2001
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SOZIALBEIRAT

Renteneintrittsalter anheben

(as) Der Sozialbeirat befürwortet in einem als Unterrichtung ( 14/5394) vorgelegten Sondergutachten zur Rentenreform in weiten Teilen die von der Bundesregierung eingeleiteten Änderungen in der Rentenpolitik. Die Strukturentscheidungen hin zu einer stärkeren privaten Rentenvorsorge lobt der Beirat als "ökonomisch sinnvollen und sozial ausgewogenen Kompromiss". Gleichzeitig spricht er sich dafür aus, das Renteneintrittsalters zu erhöhen, um langfristig ein Rentenmindestniveau von 67 Prozent bewahren zu können. Mit einem "Bündel von bildungspolitischen, arbeitsorganisatorischen, tarif-, renten-, und steuerpolitischen Maßnahmen" solle die Erwerbszeit verlängert werden. Mittelfristig könnte der Rentenhaushalt um 24 Milliarden DM oder 1,3 Beitragspunkte entlastet werden, so die Prognose, wenn das Renteneintrittsalter um ein Jahr erhöht würde.

Der Sozialbeirat setzt sich ferner für eine steuerliche Gleichbehandlung von Beiträgen zur privaten bzw. staatlichen Rentenfürsorge auf der einen und von Alterseinkünften auf der anderen Seite ein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103045e
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