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März 03/2001
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GEMEINSAME ANHÖRUNG

Sachverständige für verbesserte frauenspezifische Gesundheitspolitik

(ge) Die frauenspezifische Gesundheitsversorgung soll gestärkt werden. Dies forderten zahlreiche Sachverständige in ihren Stellungnahmen für eine gemeinsame öffentlichen Anhörung der Ausschüsse für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die am 7. März stattfand. Anlass waren Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/3858) und der CDU/CSU ( 14/4381) zu diesem Thema.

Nach Meinung von Ursula Hansen vom Deutschen Frauenrat kann jede öffentliche Diskussion von Frauengesundheitsfragen das Thema präsenter machen und der Bundesregierung die Notwendigkeit zum Handeln vorführen. So gebe es einen weitreichenden Konsens darüber, dass in vielen Bereichen noch erheblicher frauenspezifischer Forschungsbedarf bestehe. Nach Ansicht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung würden bereits in der Pubertät die Weichen für einen geschlechtsspezifischen Umgang mit Gesundheit gestellt. Gerade in der sensiblen Phase des Umbruchs und der Neuorientierungen könne die mädchenspezifische Gesundheitsaufklärung einen positiven Umgang mit dem eigenen Körper stärken und weibliches Selbstbewusstsein fördern. Deshalb sollten zum Beispiel an den Schulen mit Projekttagen und Arbeitsgruppen Mädchen unterstützt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung befürwortete die Hinwendung der Gesundheitspolitik zu indikations- und geschlechterspezifischen Versorgungsfragen mit Blick auf die Primär- und Sekundärprävention. Löblich sei die Absicht der Bundesregierung, mit Modellprojekten ein flächendeckendes, qualitätsgesichertes Mammographie-Screening zur Frühentdeckung von Brustkrebs einzuführen. Internationale Erfahrungen wiesen darauf hin, dass die Zahl der Todesfälle an dieser Krankheit in nennenswertem Ausmaß gesenkt werden könne. In den Augen von Ulrike Hauffe von der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Heilkunde muss sich eine adäquate Gesundheitspolitik daran messen, ob sie die Lebenswelt von Frauen einbezieht, die Selbstkompetenz stärkt und sozial verträglich ist. Zur Bewältigung dieser Aufgaben müsse eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet werden, deren Ergebnisse mit Hilfe einer Koordinierungsstelle umgesetzt werden sollten.

Astrid Bühren vom Deutschen Ärztinnenbund forderte in ihrer Stellungnahme, die mangelhafte Präsenz von Frauen in Leitungspositionen mit Delegations- und Entscheidungsmacht im Gesundheitswesen deutlich zu verbessern. Des Weiteren solle die Psychotherapie auch künftig als Pflichtleistung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bleiben und die Betreuung von psychisch kranken Familienangehörigen gestärkt werden. Zur Begründung erklärte die Sachverständige, Frauen würden eher seelisch krank diagnostiziert als Männer. Gesundheitliche Beschwerden würden oft medikamentös behandelt, obwohl eine psychosoziale Betreuung notwendig wäre.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103048a
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