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April 04/2001
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ARBEITSMARKT

Hindernisse für ältere Arbeitnehmer abbauen

(as) Das Kündigungsschutzrecht hat sich nach Auffassung der F.D.P.-Fraktion zunehmend zu einer Einstiegshürde für ältere Arbeitnehmer entwickelt. In einem Antrag ( 14/5579) regt die Fraktion an, den Kündigungsschutz durch ein Abfindungsmodell rationaler auszugestalten. Befristete Arbeitsverträge sollten bereits vom 50. Lebensjahr an ermöglicht werden. Die von der jetzigen Bundesregierung von 60 auf 58 Jahre abgesenkte Altersgrenze, ab der diese Regelung greift, sei für arbeitsmarktpolitische Effekte immer noch zu hoch.

Zu überdenken sei auch das Arbeitsförderungsrecht, heißt es in dem Antrag. So habe ein Arbeitsloser, der älter als 45 Jahre ist, bei entsprechender Dauer der Versicherungspflicht einen vierzehnmonatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auf 60 bis 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Dieser Anspruch erhöhe sich bis auf 32 Monate für einen 57-Jährigen. Daran schließe sich die ebenfalls am vorherigen Einkommen orientierte Arbeitslosenhilfe an. Schließlich würden gerade bei älteren Erwerbspersonen die Kriterien der Berechtigung gelockert. So sei die Möglichkeit des Arbeitslosengeldbezugs für mindestens 58-Jährige unter "erleichterten Voraussetzungen" ein klassisches Hilfsmittel zur Frühverrentung.

"58er-Regelung" überprüfen

Die F.D.P. empfiehlt, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zurückzuführen, etwa auf einheitlich zwölf Monate, und die "58er-Regelung" zu überprüfen. Zudem müsse die Lebensarbeitszeit besser ausgeschöpft werden, denn das durchschnittliche Renteneintrittsalter liege heute bei knapp 60 Jahren. Entscheidend sei, die Ausbildungszeiten in Schule und Hochschule zu verkürzen und zu differenzieren, aber auch, das Rentenzugangsalter mittelfristig anzuheben, die Anreize für eine Frühverrentung zu senken und individuelle Wünsche zu berücksichtigen, die Rentnerphase freiwillig hinauszuschieben.

Tarifpartner und Unternehmen seien aufzufordern, tarifvertragliche Normen zu überdenken, heißt es in dem Antrag weiter. Tarifvertragliche Senioriätsprivilegien könnten die Beschäftigung und Einstellung älterer Arbeitnehmer erschweren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104027b
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