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April 04/2001
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AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

Entschuldungsinitiative in Geflecht weiterer Maßnahmen integrieren

(ez) Die CDU/CSU-Fraktion hat am 4. April im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Bundesregierung damit konfrontiert, warum sie in einem Bericht zur Entschuldung von besonders hoch verschuldeten Entwicklungsländern (Highly Indebted Poor Countries, HIPC) nicht darauf eingegangen sei, dass sich der wissenschaftliche Beirat des zuständigen Bundesministeriums sehr kritisch hinsichtlich der entwicklungspolitischen Erwartungen der Entschuldungsinitiative geäußert habe.

Insgesamt sei festzustellen, so die CDU/CSU, dass die HIPC-Maßnahme etwa ein bis zwei Prozent der Gesamtentwicklungshilfe eines Landes ausmache und die Entschuldung völlig ins Leere laufe, wenn die Unterstützung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit ausbleibe.

Die Regierung entgegnete, es sei von vornherein klar gewesen, dass die Entschuldungsinitiative nur eine einzige Maßnahme in einem Gesamtgeflecht multi- und bilateraler Hilfsmaßnahmen sein könne. Auch der geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds, Horst Köhler, habe bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung im Bundestag am 2. April (siehe Seite 59) die HIPC-Maßnahme gelobt, jedoch zusätzliche Maßnahmen gefordert wie etwa die Aufhebung von Zollbeschränkungen für Güter aus Entwicklungsländern.

Im Übrigen, so die Regierung weiter, sei es gerade das Charakteristikum der Entschuldungsinitiative, dass die betroffenen Länder erst ihre Schulden bezahlt haben müssten, bevor sie die HIPC-Möglichkeit in Anspruch nehmen könnten.

Hinsichtlich der Kontrolle der Mittelabflüsse seien die Kontrollmöglichkeiten durch die Kapazitäten in den Entwicklungsländern denkbar gering, so gebe es in manchen Ländern gar nicht die Zivilgesellschaft, von der auf Seiten der Industriestaaten immer ausgegangen werde. Um entsprechende Strukturen etwa vergleichbar einem Bundesrechnungshof zu schaffen, habe man sich mit Norwegen und den Niederlanden auf entsprechende Projektansätze geeinigt.

Mit der Aufforderung, Geld für die Bekämpfung von Armut auszugeben, werde zudem auch ein starkes Konfliktpotenzial in den Entwicklungsländern angestoßen, wenn sich also Nichtregierungsorganisationen gegenüber der eigenen Regierung zur Armutsproblematik äußern würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104034a
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